Wir stellen ein




Ministerpräsidentenbeschluß und Berufsverbote

GEMEINSAME ERKLÄRUNG DES BUNDESKANZLERS UND DER MINISTERPRÄSIDENTEN DER LÄNDER VOM 28.1.1972


"Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen Grundsätze verabschiedet.

Nach den Beamtengesetzen von Bund und Ländern und den für Angestellte und Arbeiter entsprechend geltenden Bestimmungen sind die Angehörigen des öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes positiv zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Verfassungsfeindliche Bestrebungen stellen eine Verletzung dieser Verpflichtung dar. Die Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen - wie auch die sonstige Förderung solcher Parteien und Organisationen -, wird daher in aller Regel zu einem Loyalitätskonflikt führen. Führt das zu einem Pflichtverstoß, so ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Maßnahmen der Dienstherr ergreift.

Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt nach den genannten Bestimmungen voraus, daß der Bewerber die Gewähr dafür bietet daß er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Bestehen hieran begründete Zweifel, so rechtfertigen diese in der Regel eine Ablehnung."

Quelle: Schriftenreihe des Pressedienstes Demokratische Aktion, Nr. 14, Pro und Kontra zum Ministerpräsidentenbeschluß, München o.J., S.8