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1998

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"Internierungslager" - bald auch in Hannover ?!

Wieder einmal beweist uns das niedersaechsische Innenministerium, dass die Politik des Sozialabbaus eine Politik der sozialen Verfolgung, Ausgrenzung und Entrechtung ist. Heute werden Fluechtlinge fuer vogelfrei erklaert, und morgen geht es lediglich um die Erweiterung des Personenbegriffes.

Am 6.2.1998 wurde aufgrund einer niedersaechsischen Initiative eine Gesetzesinitiative zur Aenderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) im Bundesrat beschlossen. Wenn dieser Gesetzesentwurf den Bundestag passieren sollte, wuerde erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik der Ausschluss einer Bevoelkerungsgruppe aus der Grundversorgung legitimiert werden. Ein Grossteil der Betroffenen waeren Familien und Kinder.Sie wuerden weder Geld noch medizinische Versorgung noch eine Arbeitserlaubnis erhalten. Gemeinsam haben sie, dass sie den Aufenthaltstitel einer "Duldung" haben. Sie sind somit zur Ausreise verpflichtet, der jedoch rechtliche oder tatsaechliche Gruende im Wege stehen. Solche Gruende sind u.a. Gefahren in der Heimat, Krankheit, Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung oder die Sperrung des Zielflughafens. Obdachlosigkeit, Hunger, Krankheit und Kriminalisierung waeren vorprogrammiert. In Hannover waeren circa 5000 Menschen betroffen.

Das Konzept hat Methode: Glogowski und Schroeder moechten sie so zur Ausreise zwingen. Sie unterstellen den Fluechtlingen pauschal Rueckkehrmoeglichkeiten. Dabei ist es ein Widerspruch in sich, dass sie zwar aus verschiedenen Gruenden geduldet werden, dass sie aber gleichwohl durch Aushungern gezwungen werden sollen, "freiwillig" zurueckzukehren. Glogowski und Schroeder wuenschen sich offensichtlich das Sozialrecht als Ordnungsrecht und wollen die Kommunen, insbesondere die Sozialaemter als Vollzugsanstalten fuer die Auslaenderbehoerden missbrauchen.

Ebenfalls am 6.2.1998 erging eine Anweisung des niedersaechsischen Innenministerium an die Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover, Lueneburg und Weser-Ems. In einem "Modellversuch" sollen vorerst 100 Fluechtlinge in Oldenburg und Braunschweig "zusammengezogen" werden, um das "Verfahren zur Feststellung der Staatsangehoerigkeit und Beschaffung von Heimreisedokumeten zu verbessern". Dazu "sind kontinuierliche und intensive Bemuehungen durch die mit dieser Aufgabe betrauten Bediensteten" notwendig. Den Kommunen wird so ein weiterer Handlungsspielraum eroeffnet. Sie koennen Fluechtlinge zwangsweise Botschaften vorfuehren, Abschiebehaft anordnen und nun auch im Modellversuch einkasernieren.

Dieser "Modellversuch" soll erste Erkenntnisse zur praktischen Umsetzung des AsylblG liefern. Die ersten Fluechtlinge in Oldenburg und Braunschweig sind bereits "interniert". Ihnen wurden von der Auslaenderbehoerde schriftlich mitgeteilt, dass sie "kein Recht mehr haben, sich in Deutschland aufzuhalten" und "eine besondere Belastung fuer dieses Land darstellen".
Gleiches ist in Hannover und Lueneburg zu erwarten.

Es reicht!

Wir fordern die SPD auf, der Politik ihres Innenministers einen Riegel vorzuschieben!

Wir fordern die Stadt Hannover auf, dieser Anweisung nicht folge zu leisten!
(Bei vorhandenem politischem Willen ist dieses moeglich!)

Im Sinne des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des Unantastbarkeit der Menschenwuerde fordern wir, die Stadt Hannover auf, die Aenderung des Asylbewerberleistungsgesetzes abzulehnen und gegen die politische Absicht, hier lebende Fluechtlinge durch Entzug der Lebensgrundlagen zur Ausreise zu zwingen, zu protestieren!

Keine Internierungslager in Hannover und anderswo!

Fuer gleiche Rechte fuer alle! Fuer die

Abschaffung aller Sondergesetze!

V.i.S.d.P. Landesarbeitsgemeinschaft "Asyl -& Fluechtlingspolitik" bei der PDS Nds. Elisenstrasse 40, 30451 Hannover Tel: 0511-44 40 19 Fax: 0511-44 40 29