Mao Werke


Mao Tsetung:

BEI DER UNTERDRÜCKUNG VON KONTERREVOLUTIONÄREN MUSS DIE MASSENLINIE DER PARTEI BEFOLGT WERDEN*
(Mai 1951)


Diese Version aus: Mao Tse-tung, Ausgewählte Werke Band V, Verlag für fremdsprachige Literatur, Peking 1978, S.51-54


 

1.     Die Bewegung zur Unterdrückung der Konterrevolutionäre, die gegenwärtig das ganze Land erfaßt, ist ein großer, heftiger und komplizierter Kampf. Die Linie für diese Arbeit, die sich überall als erfolgreich erwiesen hat, ist die Massenlinie der Partei. Das bedeutet: Führung durch die Parteikomitees, Mobilisierung aller Parteimitglieder, Mobilisierung der Massen, Beteiligung der demokratischen Parteien und von Persönlichkeiten aus allen Bevölkerungskreisen, einheitliche Planung, einheitliches Handeln, genaueste Überprüfung der Listen jener Personen, die verhaftet oder hingerichtet werden sollen, Beachtung der Taktik in den verschiedenen Phasen des Kampfes, eine umfassende Propaganda und Erziehung (durch Abhalten verschiedener Arten von Konferenzen, Kadersitzungen, Aussprachen und Massenversammlungen, auf denen allen die Opfer Anklage erheben können und Beweismaterial für die Verbrechen gezeigt werden kann, sowie durch Propaganda mit Hilfe von Filmen, Lichtbildern, Theateraufführungen, Zeitungen, Broschüren und Flugblättern, damit jede Familie und jeder einzelne über diese Bewegung Bescheid weiß), Schluß machen mit der Politik der verschlossenen Tür und der Geheimnistuerei, entschiedene Bekämpfung jener Abweichung, die durch unbesonnenes Handeln gekennzeichnet ist. Wo diese Linie völlig befolgt wird, ist die Arbeit völlig korrekt. Wo man dieser Linie nicht folgt, wird die Sache falsch gemacht. Und überall da, wo diese Linie im großen und ganzen, aber nicht genau befolgt wird, ist die Arbeit im großen und ganzen, aber nicht völlig korrekt. Unserer Meinung nach ist diese Linie für diese Arbeit eine Garantie dafür, daß sich der Kampf zur Unterdrückung der Konterrevolutionäre vertieft, und für den vollen Erfolg in diesem Kampf. Von nun an muß diese Linie bei der Unterdrückung der Konterrevolutionäre strikt befolgt werden. Unter all den aufgeführten Punkten sind die genaueste Überprüfung der Listen der zu verhaftenden oder hinzurichtenden Personen und die umfassende Propaganda und Erziehung am wichtigsten. Wird beides gut gemacht, können Fehler vermieden werden.

2.     Die Zahl der hinzurichtenden Konterrevolutionäre muß in bestimmten Proportionen gehalten werden. Dabei gilt folgendes Prinzip: Diejenigen, die Blutschuld oder andere äußerst schwere Verbrechen auf sich geladen haben und ohne deren Hinrichtung der Volkszorn nicht besänftigt werden kann, sowie diejenigen, die den Staatsinteressen äußerst schweren Schaden zugefügt haben, müssen ohne Zögern zum Tode verurteilt und unverzüglich hingerichtet werden. Jenen gegenüber, die Kapitalverbrechen begangen, jedoch keine Blutschuld auf sich geladen haben und von der Bevölkerung nicht bitter gehaßt werden, oder den Staatsinteressen zwar schweren, aber keinen äußerst schweren Schaden zugefügt haben, muß die Politik sein: Ein Todesurteil fällen und es zwei Jahre zur Bewährung aussetzen; während dieser Zeit läßt man sie Zwangsarbeit leisten, um zu sehen, wie sie sich betragen. Außerdem ist klar festzulegen, daß diejenigen, die verhaftet werden könnten, aber nicht unbedingt verhaftet werden müssen, unter keinen Umständen verhaftet werden dürfen; anders zu handeln wäre ein Fehler. Entsprechend zu behandeln sind diejenigen, die hingerichtet werden könnten, aber nicht unbedingt hingerichtet werden müssen; in einem solchen Fall ein Todesurteil zu vollstrecken, wäre auch ein Fehler.

3.     Um „linken“ Abweichungen in der Hitze der Bewegung zur Unterdrückung der Konterrevolutionäre vorzubeugen, wurde festge­legt, daß ab 1. Juni in allen Orten des Landes –  auch dort, wo es bis jetzt nur sehr wenige Hinrichtungen gegeben hat – die Befugnis, Ver­haftungen zu genehmigen, ausnahmslos wieder in den Händen der Bezirksmachtorgane, und die Befugnis, Hinrichtungen zu genehmigen, ausnahmslos wieder in den Händen der Provinzmachtorgane zu sein hat; letztere entsenden Vertreter, wenn sie in von der Provinzhauptstadt weit entfernten Orten über Todesurteile zu befinden haben. Keinem Ort ist es erlaubt, eine Änderung dieser Bestimmung zu verlangen.

4.    Von jetzt an müssen alle Konterrevolutionäre der „mittleren Schicht“ und der „inneren Schicht“ planmäßig ausgesiebt werden. In Übereinstimmung mit der Weisung des Zentralkomitees wurde beschlossen, diesen Sommer und Herbst eine erste Überprüfung in Form einer Ausrichtungskampagne durchzuführen, die alle jene Personen betrifft, welche nach der Befreiung im Dienst belassen wurden, sowie alle Intellektuellen, die erst seit kurzem bei uns arbeiten, mit dem Ziel, die Situation zu klären und die ganze Reihe hervorstechender Fälle zu behandeln. Dabei wird folgendermaßen verfahren: Es werden die Dokumente über die Unterdrückung der Konterrevolutionäre studiert und alle jene unter den obenerwähnten Angestellten und Intellektuellen, deren Vergangenheit fragwürdig ist, aufgerufen (also werden nicht einfach alle aufgerufen), offen und ehrlich über ihr Vorleben zu berichten und die problematischen Dinge darin, die sie bis jetzt für sich behalten haben, auf den Tisch zu legen. Für diese Bewegung der Offenlegung soll der Leiter der jeweiligen Organisation verantwortlich sein; das Prinzip ist Freiwilligkeit, Zwang ist nicht gestattet. Sie soll in jeder Einheit nur kurze Zeit dauern, darf nicht in die Länge gezogen werden. Die einzuschlagende Taktik ist: die Mehrheit gewinnen, die Minderheit isolieren – als Vorbereitung für eine weitere Überprüfung im Winter. Die Überprüfung muß zuerst in den führenden Organen, den Organen für öffentliche Sicherheit und den anderen empfindlichen Abteilungen durchgeführt werden, dann sind die gewonnenen Erfahrungen zu verbreiten. Bei diesen Überprüfungen in Regierungsinstitutionen, Lehranstalten und Fabriken müssen auch Nichtparteimitglieder in den mit dieser Arbeit betrauten Komitees sitzen, damit isoliertes Handeln von Parteimitgliedern vermieden wird.

5.    Im gegenwärtigen großen Kampf zur Unterdrückung der Konterrevolutionäre müssen überall Massen-Komitees für öffentliche Sicherheit gebildet werden. Diese Komitees sollen auf dem Lande in allen Gemeinden und in der Stadt in allen Institutionen, Lehranstalten, Fabriken und Wohnvierteln von den Volksmassen gewählt werden. Sie sollten mindestens drei und höchstens elf Mitglieder haben, und es müssen zuverlässige Patrioten, die nicht der Partei angehören, in ihnen vertreten sein, was die Komitees zu Einheitsfrontorganisationen für öffentliche Sicherheit werden läßt. Sie werden von den Regierungs­- und Sicherheitsorganen der untersten Ebene angeleitet und haben die Aufgabe, der Volksregierung zu helfen, Konterrevolutionäre hinauszusäubern, Verräter und Spione unschädlich zu machen und die nationale und öffentliche Sicherheit zu schützen. Sie müssen in jenen ländlichen Gebieten, wo die Bodenreform abgeschlossen ist, und in den Städten, wo die Unterdrückung der Konterrevolutionäre bereits in vollem Gange ist, unter Anleitung errichtet werden, damit verhindert wird, daß schlechte Elemente diese Gelegenheit zum Eindringen nützen.

 

ANMERKUNGEN:

 

* Direktiven, die Genosse Mao Tsetung dem Resolutionsentwurf der III. Natio­nalen Konferenz für die öffentliche Sicherheit hinzufügte, als er diesen revidierte.

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