- Im september 1950 beschließt eine konferenz
westlicher außenminister in New York die integration der BRD in die NATO.
- Beim bundeskanzleramt wird das "sicherheitsamt"
geschaffen - funktion: militärisches organisationszentrum.
- Im januar 1951 werden direkte verhandlungen über
eine BRD-beteiligung an der NATO aufgenommen. Im februar wird der
bundesgrenzschutz gegründet.
- Im februar 1954 werden die wehrgesetze verabschiedet,
am 8.5.1956 tritt die BRD der NATO bei, am 7.7.1956 wird die allgemeine
wehrpflicht eingeführt.
Die durchsetzung dieser politik stößt innerhalb
der westdeutschen bevölkerung auf erheblichen widerstand. Der
radikaldemokratische flügel in der friedensbewegung wird von der KPD und
ihren initiativen gebildet. So wird die eliminierung der KPD aus dem politischen
leben innenpolitisch zum wichtigen ziel für die Bonner regierung und den
dahinterstehenden monopolen.
Der erste schritt hin zum verbot ist der sogenannte
Adenauererlaß im september 1950. Innerhalb der gewerkschaftlich
organisierten arbeiterbewegung werden die kommunisten ebenfalls verfolgt. So säubert
die IG-metall-führung im märz 1951 mit hilfe von reversen sämtliche
kommunistischen funktionsträger aus der gewerkschaft.
Im sommer 1951 werden FDJ und der Rat der VVN
verboten. Im august 1951 werden in das strafrecht wieder die tatbestände
"hoch-" "landesverrat" und "staatsgefährdung"
eingeführt. Mithilfe diesei "reform" kommt es zu breiten
verfolgungsaktionen gegen kommunisten. So sind dann bei verkündung des
KPD-verbots 7 von 11 sekretären des ZK der KPD verhaftet bzw. wegen
drohender verhaftung außer landes.
Am 23.11.1951 stellt die Adenauerregierung antrag
auf feststellung der verfassungswidrigkeit der KPD durch das BVerfG. Am 31.1.1952
werden zahlreiche geschäftsräume der KPD durchsucht und
beschlagnahmungen vorgenommen. Diese praxis soll nicht mehr aufhören. Das
1952 verabschiedete KPD-programm der nationalen wiedervereinigung Deutschlands
wird als vorbereitung auf den hochverrat erklärt.
Am 23.11.1954 beginnt der KPD-prozeß beim 1.
Senat des BVerf G. Innerhalb dieses prozesses wird die KPD permanent durch
verfahrensrechtliche verstöße behindert. Am 4.6.1955
verurteilt der bundesgerichtshof zwei mitglieder der FDJ zu hohen zuchthaus-
bzw. gefängnisstrafen. Im juli 1955 erhalten vier funktionäre
der deutsch-sowjetischen freundschaftsgesellschaft hohe gefängnisstrafen.
Dem 1. sekretär werden die bürgerlichen ehrenrechte auf vier jahre
aberkannt. Im januar 1956 werden im bereich NRW der IG BSE 18
verwaltungsstellen aufgelöst, weil in ihnen kommunisten arbeiten.
Im april 1956 werden in Niedersachsen die nationale
front, die sozialistische aktion und das komitee für einheit und freiheit
im deutschen sport durch das innenministerium aufgelöst. Allein im
ersten halbjahr 1956 sind 3423 politische verfahren anhängig und 1004
personen in haft. Am 13.7.1956 werden vom bundesgerichtshof 3
kommunisten wegen hochverrat zu mehrjährigen gefängnisstrafen
verurteilt.
Als im sommer 1956 der präsident des 1. senats
des BVerfG persönlich versucht, Adenauer zur zurücknahme des
verbotsantrages zu bewegen, wird die GO des BVerfG dahingehend verändert,
daß falls der 1. Senat nicht innerhalb von sechs Wochen zur entscheidung
gelangt, das verfahren auf den 2. senat übergeht. Am 17. august 1956
erklärt der 1. senat des BVerfG die KFD für verfassungswidrig und
damit verboten. Ebenfalls wird die bildung von ersatz- oder
nachfolgeorganisationen ausdrücklich verboten.
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