Bundeskriminalamt (BKA) / Landeskriminalämter (LKÄ) / Polizeilicher Staatsschutz

Quelle: Geheimdienste in Deutschland nach 1945, IK-Korr Spezial Nr. 2, März 1994


Gründung: 1951

Gesetzliche u.a. rechtliche Grundlagen: Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) vom 8. März 1951, Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) in der Fassung vom 29. Juni 1973 (BGB1 I, S.704) (BKAG), "Zusammenarbeitsrichtlinien" vom 27.06.1973 regeln die Zusammenarbeit von BND, Verfassun sschutz , MAD und Kriminalämtern)

Unterstellung: Bundesminster des Inneren, Innenminister der Länder, Koordinierung durch die Innenministerkonferenz der Länder (IMK)

Gesetzlicher Auftrag: Bundeskriminalamt (u.a.) Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei zur Bekämpfung von Straftätem international und über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus (§ I BKAG), Sammlung und Auswertung aller Nachrichten und Unterlagen für die polizeiliche Verbrechensbekämpfung. (§ 2 Abs.1, Ziff.l BKAG); alleinige Zuständigkeit bei Straftaten gegen Leben oder Freiheit von Mitgliedem von Verfassungsorganen, deren Gästen oder ausländischen Vertretern. (§ 5, Abs2, Ziff2 BKAG); Wahrnehmung von Aufgaben auf Anocdnung des Bundesministers des Inneren oder im Auftrag des Generalbundesanwalts (§ 5, Abs. 3 BKAG) Schutzaufgaben gegenüber Verfassungsorganen (§ 9 BKAG); Landeskriminalämter Übermittlung von Nachrichten und Unterlagen an das BKA, die für dessen Aufgabenerfüllung notwendig sind.(§ 3 B KAG); vorbeugende Verbrechensbekämpfun und Verfolgun von Straftaten. (§ 5, Abs.1 BKAG)

Befugnisse: Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung können bei Schutzaufgaben gegenüber Verfassungsorganen nach Maßgabe der §§ 10 bis 32 des Bundesgrenzschutz esetzes ein eschränkt werden.

Grundgliederung: Bundeskriminalamt u. a. mit Abteilung TE = Terrorismus (links), Abteilung ST = Staatsschutz, Abteilung SG = Schutz- und Begleitdienste (Sicherungsgruppe) Landeskriminalämter analoge Strukturen für die Bereiche Staatsschutz und Terrorismus Kommissariate der Politischen Polizei in nachgeordneten Polizeiorganen bis zu den Kreispolizeibehörden

Personal: Gesamtzahl BKA (1993): 4.331; davon: Abteilung TE: 399; Abteilung ST: 262; Abteilung SG: 438; Personalstärken der LKÄ und der Kommissariate der Politischen Polizei unterer Ebenen liegen nicht vor - Das Gesamtbudget des BKA (1993) betrug 484,9 Millionen DM