Gründung: 1951
Gesetzliche u.a. rechtliche Grundlagen: Gesetz über die
Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) vom 8. März
1951, Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes
(Bundeskriminalamtes) in der Fassung vom 29. Juni 1973 (BGB1 I, S.704) (BKAG), "Zusammenarbeitsrichtlinien"
vom 27.06.1973 regeln die Zusammenarbeit von BND, Verfassun sschutz , MAD und
Kriminalämtern)
Unterstellung: Bundesminster des Inneren, Innenminister der Länder,
Koordinierung durch die Innenministerkonferenz der Länder (IMK)
Gesetzlicher Auftrag: Bundeskriminalamt (u.a.)
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei zur Bekämpfung
von Straftätem international und über das Gebiet eines Bundeslandes
hinaus (§ I BKAG), Sammlung und Auswertung aller Nachrichten und Unterlagen
für die polizeiliche Verbrechensbekämpfung. (§ 2 Abs.1, Ziff.l
BKAG); alleinige Zuständigkeit bei Straftaten gegen Leben oder Freiheit von
Mitgliedem von Verfassungsorganen, deren Gästen oder ausländischen
Vertretern. (§ 5, Abs2, Ziff2 BKAG); Wahrnehmung von Aufgaben auf Anocdnung
des Bundesministers des Inneren oder im Auftrag des Generalbundesanwalts (§
5, Abs. 3 BKAG) Schutzaufgaben gegenüber Verfassungsorganen (§ 9
BKAG); Landeskriminalämter Übermittlung von Nachrichten und
Unterlagen an das BKA, die für dessen Aufgabenerfüllung notwendig
sind.(§ 3 B KAG); vorbeugende Verbrechensbekämpfun und Verfolgun von
Straftaten. (§ 5, Abs.1 BKAG)
Befugnisse: Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit,
der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der
Wohnung können bei Schutzaufgaben gegenüber Verfassungsorganen nach Maßgabe
der §§ 10 bis 32 des Bundesgrenzschutz esetzes ein eschränkt
werden.
Grundgliederung: Bundeskriminalamt u. a. mit Abteilung TE =
Terrorismus (links), Abteilung ST = Staatsschutz, Abteilung SG = Schutz- und
Begleitdienste (Sicherungsgruppe) Landeskriminalämter analoge
Strukturen für die Bereiche Staatsschutz und Terrorismus Kommissariate der
Politischen Polizei in nachgeordneten Polizeiorganen bis zu den Kreispolizeibehörden
Personal: Gesamtzahl BKA (1993): 4.331; davon: Abteilung TE: 399;
Abteilung ST: 262; Abteilung SG: 438; Personalstärken der LKÄ und der
Kommissariate der Politischen Polizei unterer Ebenen liegen nicht vor - Das
Gesamtbudget des BKA (1993) betrug 484,9 Millionen DM
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