Der Militärische Abschirmdienst

Quelle: Geheimdienste in Deutschland nach 1945, IK-Korr Spezial Nr. 2, März 1994


Vorläufer: ab 1950 Sicherungsgruppe im Amt Blank

Gründung: 1956

gesetzliche u.a. rechtliche Grundlagen: Bis 1990: Erlasse des Bundesministers der Verteidigung, zuletzt Organisationsbefehl 3/1984 f.d. Umgliederung des MAD, Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes v. 20.12.199; Artikel 3 Gesetz über den Militäriischen Abschirmdienst (MADG) "Zusammenarbeitsrichtlinien" vom 27.06.1973 regeln die Zusammenarbeit von BND, Verfassungsschutz und MAD

Unterstellung: Bundesminister der Verteidigung Geheimdienstkoordination durch Bundeskanzleramt

Gesetzlicher Auftrag: "Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Naehrichten und Unterlagen", über "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, "sicherheitsgefährdende" oder geheimdienstliche Tätigkeiten, soweit gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Bereich des Verteidigungsministerium gerichtet ,oder von diesem Bereich angehörenden Personen ausgehend oder ausgehen sollend. (§ 1 Abs.1 MADG) Beobachtung und Beurteilung der Sicherheitslage der Dienststellen und Einrichtungen der Verteidigung sowie der "Dienststellen und Einrichtungen der verbündeten Streitkräfte und der internationalen militärischen Hauptquartiere" (§ I Abs. 2 MADG) Mitwirkung bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen sowie bei technischen Sicherheitsmaßnahmen im Verteidigungsbereich.

Befugnisse: Befugnisse zur analogen Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden sind gesetzlich auf Verfassungsschutz-Befugnisse bezogen, grundsätzlich jedoch nur im eigenen Verteidigungsbereich - mit definierten Ausnahmen.

Grundgliederung:

Zentrale: Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD - Amt), [1957 - 1984: Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw)] Abteilungen des MAD-Amtes: ZA Zentrale Aufgaben, I Personelle Sicherheit, II Abwehr verfassungsfeindlicher Kräfte, III Abwehr gegenerischer Nachrichtendienste, IV Technische Unterstützung; MAD-Gruppen: MAD - Gruppe "S" (für BMVg, NATO-Stäbe u.ä..), MAD - Gruppen in den Wehrbereichskommandos: Kiel, Hannover, Düsseldorf, Mainz, Stuttgart, München; mit nachgeordneten MAD - StellenSchule für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (SNBw), Standort: Bad Ems

Personal: Gesamt:1948 Mitarbeiter (davon ca. 25% i. MAD-Amt, ca. 50% i.d. MAD-Gruppen u. ca. 25% i.d. MAD-Stellen