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Vorläufer: ab 1950 Sicherungsgruppe im Amt Blank
Gründung: 1956
gesetzliche u.a. rechtliche Grundlagen: Bis 1990: Erlasse des
Bundesministers der Verteidigung, zuletzt Organisationsbefehl 3/1984 f.d.
Umgliederung des MAD, Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des
Datenschutzes v. 20.12.199; Artikel 3 Gesetz über den Militäriischen
Abschirmdienst (MADG) "Zusammenarbeitsrichtlinien" vom 27.06.1973
regeln die Zusammenarbeit von BND, Verfassungsschutz und MAD
Unterstellung: Bundesminister der Verteidigung
Geheimdienstkoordination durch Bundeskanzleramt
Gesetzlicher Auftrag: "Sammlung und Auswertung von
Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften,
Naehrichten und Unterlagen", über "Bestrebungen, die gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des
Bundes oder eines Landes gerichtet sind, "sicherheitsgefährdende"
oder geheimdienstliche Tätigkeiten, soweit gegen Personen, Dienststellen
oder Einrichtungen im Bereich des Verteidigungsministerium gerichtet ,oder von
diesem Bereich angehörenden Personen ausgehend oder ausgehen sollend. (§
1 Abs.1 MADG) Beobachtung und Beurteilung der Sicherheitslage der Dienststellen
und Einrichtungen der Verteidigung sowie der "Dienststellen und
Einrichtungen der verbündeten Streitkräfte und der internationalen
militärischen Hauptquartiere" (§ I Abs. 2 MADG) Mitwirkung bei
der Sicherheitsüberprüfung von Personen sowie bei technischen
Sicherheitsmaßnahmen im Verteidigungsbereich.
Befugnisse: Befugnisse zur analogen Anwendung
nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden sind gesetzlich auf
Verfassungsschutz-Befugnisse bezogen, grundsätzlich jedoch nur im eigenen
Verteidigungsbereich - mit definierten Ausnahmen.
Grundgliederung:
Zentrale: Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD -
Amt), [1957 - 1984: Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw)] Abteilungen
des MAD-Amtes: ZA Zentrale Aufgaben, I Personelle Sicherheit, II Abwehr
verfassungsfeindlicher Kräfte, III Abwehr gegenerischer Nachrichtendienste,
IV Technische Unterstützung;
MAD-Gruppen: MAD - Gruppe "S" (für BMVg, NATO-Stäbe
u.ä..), MAD - Gruppen in den Wehrbereichskommandos: Kiel, Hannover, Düsseldorf,
Mainz, Stuttgart, München; mit nachgeordneten MAD - StellenSchule für
Nachrichtenwesen der Bundeswehr (SNBw), Standort: Bad Ems
Personal: Gesamt:1948 Mitarbeiter (davon ca. 25% i. MAD-Amt, ca. 50%
i.d. MAD-Gruppen u. ca. 25% i.d. MAD-Stellen
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