"Daß der sogenannten
Studentenbewegung der zweiten Hälfte der sechziger Jahre die - über
alle subjektiven Intentionen und personlichen Motive ihrer Träger
triumphierende - objektive Aufgabe zugefallen ist, eine Anpassung der
Hochschulen an die besonderen Bedürfnisse des bundesrepublikanischen Staats
in Gang zu bringen und gegen inneruniversitären massierten Widerstand
durchsetzbar zu machen, ist eine für die Betroffenen bittere, ...
schlechterdings nicht mehr abzuweisende theoretische Einsicht, - eine
theoretische Einsicht, die in all ihrer Unabweisbarkeit und induktiven Schlüssigkeit
aus der empirischen Erkenntnis hervorgeht, daß die nachfolgende sogenannte
Hochschulreform der ersten Hälfte der siebziger Jahre dem - alle privaten
Absichten und idiosynkratischen Überzeugungen ihrer Vertreter Lügen
strafenden - offiziellen Zweck gedient hat, jene geforderte Anpassung tatsächlich
zu bewerkstelligen und umfassende Wirklichkeit werden zu lassen." (Ulrich
Enderwitz) |