Im
Laufe der Diskussion um die Vorfälle in Dresden und Berlin im
großen Plenum ist die Rote Antifaschistische Aktion Leipzig vom
BAT ausgeschlossen worden. Diese Gruppe übt nach Ansichten
betroffener Frauen in Bezug auf die Übergriffe in Dresden
Täterschutz aus. Trotz erneuter Aufforderung der Frauen, sich
endlich gegen den Täter und die ihn schützende und aktiv
unterstützende Gruppe ( Antifaschistische Aktion Dresden /
A2D2) zu stellen, verweigerte der Delegierte der R.A.A.L. die
Auseinandersetzung, und behauptete, die Gruppe verhalte sich „neutral".
Erstens gibt es bei sexistischen Übergriffen keine „neutrale"
Position. Zweitens arbeitet die R.A.A.L aktiv mit A2D2 zusammen
und schützt den Täter.
Das BAT hat in der Diskussion mit
anschließender Arbeitsgruppe einen Umgang des BAT mit
sexistischen Übergriffen beschlossen. Ein folgender
Grundkonsens ist formuliert worden.
Das BAT erkennt das alleinige
Definitionsrecht der betroffenen Frauen an. Das heißt, daß bei
Übergriffen nur die Seite der betroffenen Frauen gehört wird,
wenn und in welcher Form die Betroffene es wünscht. Sämtliche
Forderungen der Frau werden vom BAT getragen und in der Struktur
umgesetzt. Bei allen sexistischen Übergriffen, auch außerhalb
der BAT-Struktur, positionieren wir uns auf Seite der
betroffenen Frauen. Die Einzelgruppen vor Ort tragen die
Verantwortung, die Frau in ihren Forderungen und deren
Umsetzungen aktiv zu unterstützen.
Betrifft der Übergriff eine
BAT-Gruppe, die den Forderungen der Frau nicht nachkommt, so
wird diese ausgeschlossen. Dasselbe trifft auf Gruppen zu, die
nach Definition der Frauen Täterschutz ausüben.
Aus diesem Grundkonsens ergeben
sich in Bezug auf die laufende Diskussion um die AAB folgende
Konsequenzen:
Die AAB hat durch ihr Papier „Neue
Sachlichkeit" und ihr seit über einem Jahr andauerndes
Täterschutzverhalten für uns jeden linksradikalen Anspruch
verloren. Das heißt, das der Umgang der Einzelgruppen des BAT
mit der AAB nur noch punktuell auf Ebene eines Bündnisses,
vergleichbar mit bürgerlichen linksliberalen Organisationen mit
großer inhaltlicher Distanz, geführt wird. Diese Distanz von
BAT-Gruppen zur AAB muß erkennbar sein. Der Einzelumgang
innerhalb dieses Konsens wird den Einzelgruppen in Eigenverantwortung
überlassen.
Wir verstehen nicht, daß die
sich noch jetzt in der BO befindlichen Gruppen nicht öffentlich
verhalten. Für uns stellt das Täterschutz dar. Es ist in
linksradikalen Zusammenhängen nicht akzeptabel Gruppen zu
unterstützen die das alleinige Definitionsrecht der betroffenen
Frauen nicht anerkennen.
Dies sind Ergebnisse eines
Diskussionsstandes, der auf dem nächsten BAT vertieft werden
soll. Zusätzlich fordern wir auch andere Zusammenhänge auf zu
diskutieren und sich zu verhalten.
Bundesweites Antifatreffen
April 2000
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