Quelle: Interim 500 v. 20.4.2000

Stellungnahme des Bundesweiten Antifa Treffen zum Umgang mit sexistischen Übergriffen


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Wohin mit den Vergewaltigern?
Im Laufe der Diskussion um die Vorfälle in Dresden und Berlin im großen Plenum ist die Rote Antifaschistische Aktion Leipzig vom BAT ausgeschlossen worden. Diese Gruppe übt nach Ansichten betroffener Frauen in Bezug auf die Übergriffe in Dresden Täterschutz aus. Trotz erneuter Aufforderung der Frauen, sich endlich gegen den Täter und die ihn schützende und aktiv unterstützende Gruppe ( Antifaschistische Aktion Dresden / A2D2) zu stellen, verweigerte der Delegierte der R.A.A.L. die Auseinandersetzung, und behauptete, die Gruppe verhalte sich „neutral". Erstens gibt es bei sexistischen Übergriffen keine „neutrale" Position. Zweitens arbeitet die R.A.A.L aktiv mit A2D2 zusammen und schützt den Täter.

Das BAT hat in der Diskussion mit anschließender Arbeitsgruppe einen Umgang des BAT mit sexistischen Übergriffen beschlossen. Ein folgender Grundkonsens ist formuliert worden.

Das BAT erkennt das alleinige Definitionsrecht der betroffenen Frauen an. Das heißt, daß bei Übergriffen nur die Seite der betroffenen Frauen gehört wird, wenn und in welcher Form die Betroffene es wünscht. Sämtliche Forderungen der Frau werden vom BAT getragen und in der Struktur umgesetzt. Bei allen sexistischen Übergriffen, auch außerhalb der BAT-Struktur, positionieren wir uns auf Seite der betroffenen Frauen. Die Einzelgruppen vor Ort tragen die Verantwortung, die Frau in ihren Forderungen und deren Umsetzungen aktiv zu unterstützen.

Betrifft der Übergriff eine BAT-Gruppe, die den Forderungen der Frau nicht nachkommt, so wird diese ausgeschlossen. Dasselbe trifft auf Gruppen zu, die nach Definition der Frauen Täterschutz ausüben.

Aus diesem Grundkonsens ergeben sich in Bezug auf die laufende Diskussion um die AAB folgende Konsequenzen: 

Die AAB hat durch ihr Papier „Neue Sachlichkeit" und ihr seit über einem Jahr andauerndes Täterschutzverhalten für uns jeden linksradikalen Anspruch verloren. Das heißt, das der Umgang der Einzelgruppen des BAT mit der AAB nur noch punktuell auf Ebene eines Bündnisses, vergleichbar mit bürgerlichen linksliberalen Organisationen mit großer inhaltlicher Distanz, geführt wird. Diese Distanz von BAT-Gruppen zur AAB muß erkennbar sein. Der Einzelumgang innerhalb dieses Konsens wird den Einzelgruppen in Eigenverantwortung überlassen.

Wir verstehen nicht, daß die sich noch jetzt in der BO befindlichen Gruppen nicht öffentlich verhalten. Für uns stellt das Täterschutz dar. Es ist in linksradikalen Zusammenhängen nicht akzeptabel Gruppen zu unterstützen die das alleinige Definitionsrecht der betroffenen Frauen nicht anerkennen.

Dies sind Ergebnisse eines Diskussionsstandes, der auf dem nächsten BAT vertieft werden soll. Zusätzlich fordern wir auch andere Zusammenhänge auf zu diskutieren und sich zu verhalten. 

Bundesweites Antifatreffen 
April 2000

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