Mittlerweile
dürfte es sich herumgesprochen haben: Ein Mitglied der AAB hat
eine Frau vergewaltigt. Seit der Offentlichmachung durch die
betroffene Frau kursieren in der Berliner Szene sich zum Teil
widersprechende oder einfach nur beschissene Äußerungen zu der
Vergewaltigung. Insbesondere den Umgang der AAB mit der
Vergewaltigung und dem Vergewaltiger halten wir für mehr als
problematisch.
Wir haben mitbekommen, daß
nach Bekanntwerden der Vergewaltigung der Täter nicht sofort
rausgeschmissen wurde. Stattdessen wurde auf einem Sonderplenum
der Vorwurf der Vergewaltigung ersteinmal erörtert. Bereits
hier beginnt die Infragestellung des allein bei der betroffenen
Frau liegenden Definitionsrechts über die Vergewaltigung. Die
Entscheidung, ob eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat,
liegt allein im subjektiven Ermessen der betroffenen Frau.
Völlig inakzeptabel ist,
daß nach Bekanntwerden der Vergewaltigung die AAB von einem
sofortigen Rausschmiß abgesehen hat und dem Täter auf einem
Sonderplenum die Chance gegeben werden sollte, die
Vergewaltigung aus seiner Sicht zu schildern. Wenn der von der
Frau klipp und klar als Vergewaltigung bezeichnete Akt auf dem
Sonderplenum durch alle Anwesenden zum Gegenstand einer
objektiven Erörterung gemacht werden soll, wird der betroffenen
Frau schlichtweg die Definitionsmacht genommen. Dies geschieht
allein schon dadurch, daß alle Anwesenden mitdefinieren dürfen,
was geschehen ist. Die Definitionsmacht nicht in Frage stellen,
hieße demnach konkret der sofortige Rausschmiß des
Vergewaftigers. Damit wird aber eine weitere Auseinandersetzung
mit dem Täter nicht hinfällig, sondern muß auf alle Fälle
von der AAB als einem Teil seines politischen und sozialen
Umfelds geleistet werden.
Das Frauenplenum der AAB
hat die vergewaltigte Frau zu einem Gespräch eingeladen. Gesprächsbedarf
bestand für das Frauenplenum der AAB bezüglich der Frage, was
die betroffene Frau denn unter einer Vergewaltigung verstehen würde.
Dieses Gesprächsangebot hat die Frau zu recht abgelehnt, und
zwar nicht wie aus Kreisen der AAB zu hören war mit der Begründung,
sie diskutiere grundsätzlich nicht mit Frauen aus ‚gemischten
Zusammenhängen“, sondern weil sie sich nicht durch eine
allgemeine‘ Erörterung in Frage stellen lassen wollte.
Mit dem Verweis auf den
internen Diskussionsprozeß hat die AAB einen Frauenzusammenhang
von dem Sonderplenum ausgeschlossen. Sie durften zwar ihre
Forderungen stellen, der weitere Verlauf der Auseinandersetzung
innerhalb der AAB wurde ihnen aber nicht transparent gemacht. Um
derartige Schutzräume zu verhindern, in denen die
Infragestellung der betroffenen Frau fortgeführt werden kann, hätte
dem Frauenzusamrrtenhang die Teilnahme nicht versperrt werden dürfen.
Stattdessen befördern solche hermetisch abgeriegelten Schutzräume
unhaltbare Überlegungen von einer gescheiterten Beziehung
zwischen dem Täter und der Frau Ist die Rede, Eifersucht
demnach der Treibsatz der entstandenen Situation; prinzipielle
Ablehnung der AAB in dem poitischen Umfeld der betroffenen Frau
ein anderes Motiv. Durch das Aufkommen solcher und ähnlicher
abwegiger Überlegungen wird die eigentiiche Täterrolle der
betroffenen Frau zugeschrieben. Fraglich ist außerdem, wie sich
die AAB-Männer bei der ganzen Auseinandersetzung verhalten
haben. Wie wurde denn die Auseinandersetzung unter den AAB-Männern
im Vorfeld des Sonderplenums geführt? Nach aktiver Mitübemahme
von Verantwortung in dem Umgang mit der Vergewaltigung sieht es
von außen zumindest nicht aus.
Zum Kotzen finden wir
im übrigen auch einige Reaktionen aus der Szene auf die Öffentlichmachung
der Vergewaltigung. Insbesondere Männer störten sich dabei an
Form und Ausdruck des Flugblattes. Die Vergewaltigung selbst
wird dabei vollkommen ausgeblendet.
Liegen wir mit unseren
Einschätzungen völlig daneben?
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