Mao AW Band IV

Mao Werke


Mao Tse-tung: 

ÜBER DIE EINRICHTUNG EINES SYSTEMS DER BERICHTERSTATTUNG*

(7. Januar 1948)


Diese Version aus: Mao Tse-tung, Ausgewählte Werke Band IV, Verlag für fremdsprachige Literatur, Peking 1969, S. 185-188


Um das Zentralkomitee rechtzeitig mit Informationen zu versorgen, so daß es allen Gebieten vor oder nach einer zu erledigenden Angelegenheit helfen kann, Fehler zu vermeiden oder weniger Fehler zu begehen, und um noch größere Erfolge im revolutionären Krieg zu erzielen, wird von diesem Jahr an das folgende System der Berichterstattung eingeführt.

1. Der Sekretär jedes Regionalbüros oder Zweigregionalbüros des Zentralkomitees ist verpflichtet, dem Zentralkomitee und dessen Vorsitzendem alle zwei Monate einen zusammenfassenden (selbstgeschriebenen und nicht von seinen Sekretären verfaßten) Bericht vorzulegen. Der Bericht soll die Tätigkeit auf militärischem und politischem Gebiet sowie auf dem Gebiet der Bodenreform, der Parteikonsolidierung, der Wirtschaft, Propaganda und Kultur zum Inhalt haben, ferner die Probleme und Tendenzen, denen man bei der Ausübung dieser Tätigkeit begegnet, und die Methoden, die man zu ihrer Lösung benutzt. Jeder Bericht soll sich auf ungefähr tausend Schriftzeichen beschränken und darf, außer in besonderen Fällen, höchstens zweitausend Zeichen umfassen. Wenn nicht alle Fragen in einem Bericht dargestellt werden können, bringe man die übrigen im nächsten Bericht. Oder der erste Bericht konzentriert sich auf einige bestimmte Fragen und bringt die restlichen nur flüchtig; der folgende Bericht kann sich dann auf diese letzteren konzentrieren und braucht nur mit einigen Worten auf die ersteren zurückzukommen. Der zusammenfassende Bericht soll inhaltlich gedrängt und in einem knappen Stil gehalten sein, wobei die Probleme oder Streitfragen hervorzuheben sind. Die Berichte sollen am Anfang jedes ungeraden Monats geschrieben und telegraphisch übermittelt werden. Das werden regelmäßige Berichte oder Ersuchen um Anweisungen sein, für deren Einreichung beim Zentralkomitee und seinem Vorsitzenden der Sekretär jedes Regionalbüros oder Zweigregionalbüros persönlich verantwortlich ist. Wenn der Sekretär an der Front militärische Operationen leitet, soll er seine eigenen Berichte unterbreiten und außerdem den amtierenden oder stellvertretenden Sekretär beauftragen, über die Tätigkeit im Hinterland zu berichten. Daneben haben die Regionalbüros und Zweigregionalbüros weiterhin dem Zentralkomitee ihre gelegentlichen Berichte und Ersuchen um Anweisungen zu senden, die von der vorliegenden Direktive nicht betroffen sind.

Wir ordnen dieses System der regelmäßigen zusammenfassenden Berichte und Ersuchen um Anweisungen an, welche beide die politischen Richtlinien betreffen, weil nach dem VII. Parteitag Genossen einiger (nicht aller) Regionalbüros und Zweigregionalbüros immer noch nicht einsehen, wie notwendig und wichtig es ist, dem Zentralkomitee solche Berichte und Ersuchen um Anweisungen vor oder nach einer zu erledigenden Angelegenheit zukommen zu lassen, oder sie nur solche Berichte und Ersuchen um Anweisungen einsenden, die lediglich technische Punkte darstellen; infolgedessen kann sich das Zentralkomitee kein richtiges Bild machen oder keinen genügend klaren Überblick gewinnen über ihre wichtigen Tätigkeiten und Richtlinien (nicht solche von sekundärer Bedeutung oder rein technischer Natur), so daß Dinge vorkamen, die nicht oder nur schwer Wiedergutzumachen sind oder aber erst wiedergutgemacht werden können, nachdem schon ein Schaden entstanden ist. Dagegen haben jene Regionalbüros oder Zweigregionalbüros, die rechtzeitig um Anweisungen nachsuchten und nachher Berichte einsandten, solche Schäden vermieden oder reduziert. Von diesem Jahr an müssen die führenden Organe der Partei auf allen Ebenen die schlechte Gewohnheit ablegen, weder die höheren Instanzen vorher um Anweisungen zu bitten noch nachher Berichte zu schicken. Die Regionalbüros und Zweigregionalbüros sind als Organe, die vom Zentralkomitee dazu bestimmt sind, in seinem Auftrag und in seiner Vertretung die ihnen anvertrauten Aufgaben auszuführen, verpflichtet, engste Verbindung mit dem Zentralkomitee zu halten. Auch die Provinz- oder Gebietsparteikomitees müssen in enger Verbindung mit den Regionalbüros und Zweigregionalbüros des Zentralkomitees stehen. Zu einer Zeit, wo die Revolution in die Periode eines neuen Aufschwungs eingetreten ist, wird es unumgänglich notwendig, diese Kontakte zu verstärken.

2. Die leitenden Kader der Feldarmeen und Militärbezirke müssen von diesem Jahr an - abgesehen von ihrer Verpflichtung, rechtzeitig Berichte und Ersuchen um Anweisungen bezüglich der Richtlinien für die Operationen einzusenden und gemäß den früheren Bestimmungen Monatsberichte über die Kampferfolge, die Verluste und den Materialverbrauch und über die tatsächliche Stärke ihrer Truppen und Ausrüstung zu liefern - alle zwei Monate auch zusammenfassende Berichte und Ersuchen um Anweisungen, welche die politischen Richtlinien betreffen, unterbreiten. Diese müssen behandeln: die Disziplin der Truppen, ihre materiellen Lebensbedingungen, die Stimmungen der Kommandeure und Kämpfer, die vorgekommenen Abweichungen unter ihnen und die Methoden zur Überwindung der Abweichungen, den Fortschritt oder Rückschritt im militärischen Können und in der Taktik, die Stärke und Schwäche der feindlichen Streitkräfte sowie ihre Kampfmoral, die politische Arbeit unserer Armee, ihre Verwirklichung der Bodenpolitik, der Politik in den Städten und der Politik gegenüber den Gefangenen sowie ihre Methoden zur Überwindung der diesbezüglichen Abweichungen, die Beziehungen zwischen der Armee und der Bevölkerung und die Tendenzen bei den verschiedenen Volksschichten. Die Länge dieser Berichte, die Art und Weise ihrer Abfassung und der Zeitpunkt ihrer Absendung sollen den gleichen Regeln unterworfen sein, wie sie für die Berichte der Regionalbüros und Zweigregionalbüros des Zentralkomitees bestimmt wurden. Wenn der vorgesehene Termin für die Abfassung der Berichte (d. h. am Anfang jedes ungeraden Monats) in die Zeit intensiver Kampfhandlungen fällt, kann der betreffende Bericht einige Tage früher oder später vorgelegt werden; das muß aber begründ werden. Der Abschnitt, der die politische Arbeit darstellt, soll von Leiter der Politischen Abteilung der jeweiligen Armee entworfen, dann vom Kommandeur und vom Politischen Kommissar geprüft und korrigiert und schließlich von allen dreien unterzeichnet werden. Diese Berichte sollen dem Vorsitzenden des Militärausschusses der Partei telegraphisch übermittelt werden. Der Grund, warum wir diese zusammenfassenden Berichte, welche die politischen Richtlinien betreffen, benötigen, ist der gleiche wie für die zusammenfassenden Berichte der Regionalbüros und Zweigregionalbüros des Zentralkomitees. 

ANMERKUNGEN

 

* Eine von Genossen Mao Tse-tung verfaßte innerparteiliche Direktive des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas. Das in der Direktive festgelegte System der Berichterstattung bedeutete eine Weiterentwicklung des langen Kampfes des Zentralkomitees für die konsequente Aufrechterhaltung des demokratischen Zentralismus und gegen die Tendenzen der Disziplinlosigkeit und Anarchie unter den neuen Verhältnissen. Damals war diese Frage deswegen besonders wichtig, weil sich in der revolutionären Situation ein gewaltiger Fortschritt vollzogen hatte. Viele der befreiten Gebiete wurden miteinander verbunden, viele Städte waren Schon oder wurden bald befreit, die Volksbefreiungsarmee und der Volksbefreiungskrieg hatten einen viel reguläreren Charakter angenommen, der Sieg im ganzen Land war bereits in Sicht. Diese Situation verlangte von der Partei, jede Art von Disziplinlosigkeit und Anarchie in der Partei und in der Armee schnellstens zu beseitigen und im Zentralkomitee alle Befugnisse zu konzentrieren, die zentralisiert werden mußten und konnten. Die Einrichtung eines strengen Systems der Berichterstattung war ein wichtiger Schritt, den die Partei zu diesem Zweck unternahm. Über diese Frage siehe auch "Arbeit der Bodenreform und der Konsolidierung der Partei im Jahre 1948", Abschnitt 6, und "Rundschreiben des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas über die Septembertagung", Punkt 4, vorliegender Band, S. 274 f. bzw. S. 292.

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