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KOSOVO Antikriegsseite


Dienstag, 8. Juni 1999, 19:07 Uhr (Yahoo/AP)

Der UN-Resolutionsentwurf für den "Kosovo-Frieden" in Auszügen

Köln (AP) Die Außenminister der sieben führenden Industriestaaten und Rußlands haben sich am Dienstag bei ihrem Treffen in Köln auf einen Entwurf für eine Kosovo-Resolution des Weltsicherheitsrates geeinigt. Der Text enthält eine längere Einleitung und umfaßt insgesamt 21 Punkte, die sich vor allem mit der Tätigkeit der Kosovo-Friedenstruppe und einer zivilen Verwaltung befassen. Außerdem wird der Abzug der jugoslawischen Streitkräfte, die Entwaffnung der kosovo-albanischen Rebellen, die Rückkehr der Flüchtlinge und die Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal geregelt. Das Dokument wurde der Nachrichtenagentur AP aus Teilnehmerkreisen zugespielt und hat nach einer inoffiziellen Übersetzung in Auszügen folgenden Wortlaut:

«Der Sicherheitsrat

- fordert insbesondere von der Bundesrepublik Jugoslawien ein sofortiges und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung im Kosovo sowie den Beginn/die Beendigung eines nachprüfbaren, stufenweisen Rückzugs aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Einheiten aus dem Kosovo gemäß eines zügigen Zeitplans, mit dem der Einsatz der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zeitlich aufeinander abgestimmt werden wird;

- bestätigt, daß nach dem Abzug einer genehmigten Anzahl von jugoslawischem und serbischem Militär- und Polizeipersonal die Rückkehr in das Kosovo gestattet wird...

- beschließt den Einsatz einer Zivil- und Sicherheitspräsenz im Kosovo unter UN-Aufsicht, mit angemessener Ausrüstung und Personal wie erforderlich, und begrüßt die Zustimmung der Bundesrepublik Jugoslawien zu einer solchen Präsenz;

- bittet den Generalsekretär, in Beratung mit dem Sicherheitsrat einen Sonderbeauftragten zu ernennen, um die Durchsetzung der Zivilpräsenz zu kontrollieren, und ... seinen Sonderbeauftragten anzuweisen, eng mit der internationalen Sicherheitspräsenz zu kooperieren, damit beide Präsenzen auf das gemeinsame Ziel hinarbeiten und sich gegenseitig unterstützen;

- autorisiert Mitgliedsstaaten und relevante internationale Organisationen zur Errichtung einer internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo ... mit allen notwendigen Mitteln zur Erfüllungen ihrer Pflichten ...

- erkennt die Notwendigkeit einer zügigen und frühzeitigen Aufstellung einer internationalen Zivil- und Sicherheitspräsenz im Kosovo an ...

- beschließt, daß die Verantwortung der internationalen Sicherheitspräsenz, die im Kosovo aufgestellt und handeln soll, folgendes beinhaltet:

---neue Feindseligkeiten abzuschrecken, eine Feuerpause aufrechtzuerhalten und wo notwendig durchzusetzen, den Rückzug der militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Einheiten der Bundesrepublik sicherzustellen und deren Rückkehr zu verhindern ...

---die Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) und andere bewaffnete kosovo-albanische Gruppen zu entwaffnen...

---die Schaffung eines sicheren Umfeldes, in dem Flüchtlinge und Vertriebene in Sicherheit in ihre Häuser zurückkehren können, die internationale Zivilpräsenz operieren kann, eine Übergansverwaltung eingerichtet werden kann und humanitäre Hilfe geleistet werden kann;

---die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bis die internationale Zivilpräsenz die Verantwortung für diese Aufgabe übernehmen kann;

---die Überwachung der Minenräumung;

---die Überwachung der Grenzen soweit erforderlich;

---den Schutz ihrer eigenen Bewegungsfreiheit sowie die der internationalen Sicherheitspräsenz und anderer internationalen Organisationen;

- beschließt, daß die Hauptverantwortung der Zivilpräsenz folgendes beinhaltet:

---vorbehaltlich einer abschließenden Regelung die Errichtung einer wesentlichen Autonomie und Selbstregierung im Kosovo unter voller Berücksichtigung von Anhang 2 und des Abkommens von Rambouillet;

---die grundlegende Wahrnehmung administrativer Funktionen, wo immer und so lange wie notwendig;

---die Unterstützung des Wiederaufbaus der wichtigsten Infrastruktur und des anderen wirtschaftlichen Wiederaufbaus

---die Unterstützung der humanitären Hilfe ... in Zusammenarbeit mit internationalen humanitären Organisationen;

---die Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung, einschließlich der Einrichtung lokaler Polizeikräfte und in der Zwischenzeit die Aufstellung internationalen Polizeipersonals...

---den Schutz und die Förderung der Menschenrechte

---die sichere und ungehinderte Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen zu ihren Häusern im Kosovo

- fordert die volle Zusammenarbeit aller Betroffenen, einschließlich der internationalen Sicherheitspräsenz, mit dem Internationalen Kriminaltribunal für das ehemalige Jugoslawien;

- fordert, daß die UCK and andere bewaffnete kosovo-albanische Gruppen sofort alle Offensivaktionen stoppen und die Forderungen der Entwaffnung ... erfüllen;

- fordert, daß alle Staaten der Region voll an der Durchsetzung aller Aspekte dieser Resolution mitarbeiten;

- beschließt, daß die Zivil- und Sicherheitspräsenz für eine anfängliche Periode von zwölf Monaten eingerichtet werden und danach fortgesetzt werden, falls der Sicherheitsrat nicht anders entscheidet...»

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