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BAHAMAS Nr. 24

Organisierte Kriminalität

Bandenbildung und -bekämpfung auf höchstem europäischen Niveau

Für diejenigen, deren Hobby die engagierte Verteidigung des Grundgesetzes ist, ergab sich in jüngster Zeit wieder einmal häufig genug Anlaß, gemeinsam mit allen aufrechten Demokraten gegen allerlei ,Verschärfungen und ,Demontagen vorzugehen - und sich von den zwangsweise auftretenden Niederlagen nicht aus der staatsbürgerlichen Ruhe bringen zu lassen. Hieß die jüngste Etappe dieses ewigen Kampfes die endgültige Legalisierung des Abhörens von Wohnungen, so wird die nächste nicht lange auf sich warten lassen Auf europäischer Ebene werden allerlei neue Fahndungs- und Repressionsinstitutionen vorbereitet oder sind bereits in die Tat umgesetzt worden, die das wackere Häuflein zur Verteidigung von ,Grund- und Freiheitsrechten anstacheln werden - allzumal, da sie, oh Graus, ganz ohne parlamentarische und datenschutzrechtliche Beratung vonstatten gehen. Und doch ist das, was sich unter dem Zeichen der Bekämpfung sogenannter Organisierter Kriminalität so tut, nicht bloß als Beschäftigungstherapie für konstruktive Kritiker, die an dieser Entwicklung mit ihrem Gewarne und Gemahne vor international agierenden Umwelt-, Wirtschafts- und Kinderpornokriminellen alles andere als unschuldig sind, von Interesse. An ihr läßt sich auch für den, der schon immer wußte, daß vernünftige Herrschaft ein Oxymoron ist, ablesen, wie weit die sinnentleerte Herrschaftssicherung, die immer zugleich ihr Verfall ist, schon fortgeschritten ist.

Worum geht's?

Als die USA in den 60er Jahren in Südostasien für ihren Versuch, Vietnam in die Steinzeit zurückzubomben, Verbündete suchten, wurden sie schließlich im Norden Thailands fündig. Dort hatten sich Reste der chinesischen Nationalarmee geflüchtet, um - mehr schlecht als recht - sich mit Opiumanbau und -weiterverarbeitung über Wasser zu halten. Als Gegenleistung für die Unterstützung kaufte der CIA ihre Heroinbestände auf, vertickte sie an die GI's weiter und verpaßte so dem modernen Heroinboom und dem ,Goldene Dreieck" eine gute Starthilfe. 25 Jahre später marschierten die USA auf Befehl des ehemaligen CIA-Chefs Bush in Panama ein, um einen Präsidenten, den sie zum Drogendealer erklärt hatten, gefangenzunehmen und dabei mehrere hundert Zivilisten zu töten. Millionenbeträge werden den Coca-anbauenden Staaten gestellt, um ihre Kokainproduktion lahmzulegen und die Lebensgrundlage tausendender Kleinbauern zu zerstören, penibel überwacht vom Großen Bruder, der jede Verfehlung ahndet; wenn diese Gelder aber in Flugzeuge fließen, die den Nordosten Kolumbiens bombardieren, wo zwar kein Koks hergestellt wird, aber die Guerilla operiert, zuckt niemand hie wie dort mit der Wimper. Die Bekämpfung des Drogenhandels ist ein dermaßen lächerlicher selbstgegebener Auftrag, ein dermaßen beliebig operationalisierbares Ideologem, daß man sich fast scheut, auf diese Banalität hinzuweisen. Vor allem verführt es dazu, hinter dieser die ,wahren Interessen" der Herrschenden beim war on drugs auszumachen, als gäbe es ein geheime, perfide Strategie, die sich bloß macchiavellistisch tarnt und sich nicht darin erschöpft, ebenso massenbegeisterndes wie inhaltsleeres Ticket, beliebig in Anschlag zu bringende Maßnahme zur Herrschaftssicherung als Selbstzweck zu sein.

Das gleiche Problem stellt sich anhand der aktuellen deutschen und europäischen Politik. Was dort aufgerüstet wird, ist nicht ohne. Im Kampf gegen die diversen Mafien wurden in der BRD beispielsweise mehrere ,Lehren aus dem Faschismus" weniger zur Disposition gestellt denn vielmehr neu gezogen: Der postfaschistische Staat, auf die Vorabvermeidung gesellschaftlicher Störungen verpflichtet, entsann sich, von der Organisierten (Rauschgift-) Kriminalität in allerhöchste Staatsnot versetzt, seit Beginn des Jahrzehntes auf das gute alte Konzept des nationalsozialistischen Reichssicherheitshauptamtes, der ,präventiven Verbrechensbekämpfung". Flugs wurden die Gesetze zur ,Bekämpfung der Organisierten Kriminalität", zur ,Verbrechensbekämpfung" und zur ,Verfahrensentlastung" verabschiedet und der Große Lauschangriff auf den Weg gebracht, ohne sonderlichen Widerspruch, zumeist mit Zustimmung der sozialdemokratischen Opposition. Kern der Gesetze war, für radikale Linke in diesem Lande nicht ganz neu, die Umkehrung der Unschuldsvermutung in der polizeilichen Ermittlungsarbeit: hieß es einstmals, zumindest der Idee nach, ,hier haben wir eine Straftat, wer könnte sie begangen haben?", so ist nun das Prinzip vollends legalisiert, daß eine verdächtige Person, einmal ins Bullenvisier gelangt, im zweiten Schritt darauf überprüft werden kann, ob sie eine Straftat begangen hat oder noch begehen wird. Zu diesem Zwecke dürfen die Polizisten zur ,Gewinnung eines Anfangsverdachtes" (d.h. ohne, daß dieser vorläge) ihnen suspekte Personen quasi geheimdienstlich überwachen oder sich von Geheimdiensten mit Daten beliefern lassen (so vom BND, der zum Abhören von Auslandsgesprächen eingesetzt wird). Stoßen die Ermittler dann auf eine Straftat, steht es wiederum in ihrem Belieben, diese vor Gericht zu bringen oder lieber gewinnbringender weiterzuermitteln. Flankiert wird diese Ermächtigung zur Lebensstilschnüffelei und Bullenwillkür durch Datensammelei über verdächtige Personen, so die Fingerabdrücke von ImmigrantInnen in der AFIS-Kartei, und durch das wieder in Mode gekommene wilhelminische Platzverweissystem: zur Abwehr von Gefährdungen der öffentlichen Ordnung können Polizeibüttel kleinere Repressionsmaßnahmen verhängen, vom Verweisen bis zum mehrstündigen Ingewahrsamnehmen, ohne dies begründen oder gar sich richterlich bestätigen lassen zu müssen - erprobt bei Chaostagen und Junkieszenen.

Auf europäischer Ebene ist es wiederum federführend die BRD, die dergleichen präventive Ermittlungsarbeit durchzusetzen versucht. Zeitgleich zur Öffnung der EU-Grenzen traten verschiedene Institutionen auf den Plan, um die nun allerorten lauernden Gefahren namens Drogen und Immigranten in ihre Schranken zu weisen. Hier ging es zunächst vor allem um den Aufbau leistungsstarker Computersysteme, die die Daten suspekter Subjekte, die sich in der EU aufhalten, sammeln zu können, damit diese bei den nationalen Fahndungsapparaten, besonders beim Grenzübertritt auf dem Schirm erscheinen. Im Schengener Vertrag wurde beispielsweise auch die Einrichtung des Schengener Informationssystems (SIS) beschlossen, welches personenbezogene Daten von bis zu sieben Millionen Mißliebigen zu speichern in der Lage sein soll (im September 1993, kurz nach der Inbetriebnahme, waren bereits knapp zwei Millionen Datenpakete gespeichert). Im Abkommen heißt es explizit, daß ,tatsächliche Anhaltspunkte" eines Verdachts genügen, Personen- und Sachdaten zur Registrierung, Überwachung und Vernetzung (von nationalen Fahndungsapparaten, Ausländerbehörden etc.) zu speichern, ,ohne daß von dieser Person eine Gefahr ausgehen muß". Kaum der Erwähnung wert und von offizieller Seite auch nur allzugern herausposaunt, daß es sich bei den überwachten Personen um ImmigrantInnen, Flüchtlinge, Vorbestrafte, sonstige Dubiose und natürlich Drogengebraucher handelt. Für diese gibt es noch einen Extra-Computer, das Eurpean Drug Intelligence Unit zur intensiven Datenerfassung - das Kernstück des European Drug Unit, Keimzelle der nun endlich, nach langem Gejammer und Gestöhne der vereinten Exekutiven, allen voran der deutschen, fertiggestellten Europol. Über den Vehikel des war on drugs konnte nämlich erstmals auch eine europäische Exekutivbehörde geschaffen werden, die sich zuvörderst zur grenzübergreifenden Dealerverfolgung berufen fühlt. Zwar war dies bereits vorher Praxis, ist nun aber aus der Grauzone befreit und vor allem: ohne jede Möglichkeit, sich als Betroffener zu Wehr zu setzen. Die Immunitätsbestimmungen für Mitarbeiter dieser Behörde übertreffen die von Parlamentsabgeordneten bei weitem.

Was soll's?

In merkwürdigem Kontrast zu dem Aufwand, mit dem aufgerüstet wird, und zu allem Gerede von der Gefährlichkeit dieser Kriminalität, die ja sogar - mit großem 'O' - Organisiert ist und deren Bekämpfung einen schlichten Sachzwang vorstellt, ist das Erscheinen des Bekämpften. Staatsbürger aller Parteien und Publikationen, die immerhin genau Bescheid wissen, mit welchen Techniken ihre Feinde so umgehen, haben bis dato noch nicht einmal angeben können, was die Organisierte Kriminalität von der herkömmlichen unterscheide, außer daß sie sehr mächtig sei, mehr als zwei Leute umfasse und mit brachialen Mitteln nach Gewinn strebe - sich mit anderen Worten also gerade mal von der unorganisierten Kriminalität in Dick-und-Doof-Filmen unterscheidet. Ansonsten wird geraunt: ,Bandenmäßige Betäubungsmittelkriminalität als Kern der Organisierten Kriminalität", die ,wie Spionagenetze organisiert sind", die ,westlichen Nationen bedrohen" und "fest in der Hand ethnischer Gruppen sind", so regierungsamtliche Verlautbarungen. Eine der Bedrohungen der westlichen Nationen, die vielköpfige Hydra der Drogenmafia, umfaßte 1989 nach polizeilicher Kriminalstatistik exakt 20 Personen, die nach § 30.1.1 des Betäubungsmittelgesetzes (Anbau, Herstellung und Handel als Mitglied einer Bande) verurteilt wurden, und ihre Verstöße gegen das BtmG machten 0,2% aller registrierten Drogendelikte aus. Inzwischen soll sich ihr Anteil statistisch bei knapp 0,4% bewegen, sich also immerhin verdoppelt haben. Eine andere Geißel der (deutschen) Menschheit, die Schlepperbanden, tarnen sich immerhin als Taxifahrer, die ausländische Fahrgäste im grenznahen Gebiet befördern - und deshalb, wie unlängst in Sachsen geschehen, als Mitglied einer solchen zu einem Jahr Knast ohne Bewährung verurteilt wurden.

Nur ist Häme leider nicht angesagt. Zwar lösen sich alle Bedrohungsszenarien schon positivistisch betrachtet in Luft auf, zwar wissen schon bürgerliche Ökonomen, daß Drogenhändler Einzelunternehmer sind oder bestenfalls eine mittelständische Firma betreiben, keinesfalls aber das Risiko eines unüberschaubar werdenden, gar multinational operierenden Großkonzerns eingehen können, ohne ständig von Mitarbeitern gelinkt oder verraten zu werden, zwar sagt auch die Polizei, falls gefragt, daß der Drogenschmuggel zum Großteil über Ameisenhandel erfolgt, nur ändert das die Lage kein bißchen. Auch ändert sich nichts daran, obwohl die Bekämpfung von etwas, das es nicht gibt, ebenso überflüssig ist wie die Umgehung des europäischen Parlaments bei der Institutionalisierung dieser Bekämpfung, weil keine relevante parlamentarische Opposition Einspruch erheben würde, ebenso wie die Immunitätsvorschriften angesichts des üblichen Korpsgeists der Bullen, der jede Verurteilung eines der ihren bisher effektiv zu verhindern wußte, nur Ornament ist. Keine brüchig werdende Herrschaft muß sich derzeit gegen ihr gefährlich werdende Feinde zur Wehr setzen, die ihr das Gewaltmonopol, die Kontrolle über die ökonomische Reproduktion der Gesellschaft oder dergleichen streitig machten, noch werden Staat und Kapital von Unzufriedenen aller Couleur bedroht, deren Kontrolle sich geschickt zu maskieren hätte. Im Gegenteil: Die nörgelnden Massen, denen es nach law, order und dem Blut der Mafiosi dürstet, sind die treuesten Verbündeten in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Diese erweist sich im Horkheimerschen und Adornoschen Sinne als Ticket par excellence. Jede individuelle Erfahrung ist schon der Struktur nach aus der Wahrnehmung der Mafia verbannt, denn mit Waffen, Plutonium und Korruption kommt der Staatsbürger eh' nie in Kontakt, und Drogensyndikate erblickt er bloß in Form des schüchtern zischenden Straßendealers, dessen Unaufdringlichkeit sich eigentlich angenehm von der penetranten legalen Marktschreierei abheben müßte. In den Haß, der diese auch stellvertretend für ihre angeblichen anonymen Hintermänner trifft, fließt kein Fünkchen trotzig behaupteter schlechter Erfahrung, kein Quentchen persönliche Spleenigkeit ein; er ist vollständig angedreht. Umso grenzenloser vermag dieser sich Bahn zu brechen. Da die Grundlage des Ressentiments eben nicht die empirische Realität sein darf, sondern die Projektion von dieser auf dem Boden des von der postdemokratischen publizistischen und politischen Einheitsfront angefütterten gesunden Menschenverstandes, vermag ebenderselbe verständige Verweis auf Statistiken und fehlenden Fahndungserfolge jenem keine Grenze zu setzen. Wo so viel schief läuft, ob Drogenelend oder schlampige Verwaltungen, müssen doch sinistre Kräfte am Werke sein; wenn diese nicht dingfest zu machen sind, bürgt das erst recht für ihre Gefährlichkeit; und im Zweifelsfall ist der Kritiker gekauft. Die pathische Projektion kann alles erklären.

Gerade im Haß auf den Drogenhandel ist ein ausgereiftes Modell zur Erklärung der Welt zu erkennen, das dem traditionellen und ihm zum Vorbild dienenden Antisemitismus in kaum etwas nachsteht. Eine international operierende Verschwörergruppe, zwar ethnisch, doch nicht positiver bestimmbar als ,nicht-deutsch". in jedem Fall aber ohne Vaterland, unterwandert ungesehen unsere Gemeinschaft, die Schalthebel der Macht wie die Schulhöfe, um bloß aus Profitgier skrupellos unserer hilflosen Jugend ihr todbringendes Gift einzuträufeln. Einzig die notwendige Bezugnahme auf den ausgeübten Beruf der Gehaßten, den des Drogenhändlers, und die daraus resultierende unvermittelbare Vermittlung aus bösem Gebrauchswert, der Droge, und dem bösen Tauschwert, dem Stachel der Profitsucht, in einer Person vermag dem Ressentiment die Grenze zu setzen, ohne die es ansonsten wohl auch vererbare Dealereigenschaften suchte. Die Hypostasierung der abstrakten Seite des Kapitals, das als konkrete Eigenschaft natürlicher Gegenpersonen gefunden und dort bekämpft wird, aber stimmt im Detail: gegens mühelose Einkommen wird gewettert wie gegens Wucherkapital, und die Male des Reichtums an denen, denen jener naturgemäß nicht zusteht, erscheinen als Zerrbild der wundersamen Geldvermehrung in der Zirkulation, die verbotene Frucht, die die Dealer pflücken. Im Vorwurf der Skrupellosigkeit taucht als besonderes Merkmal des Drogenhandels verdinglicht die Gleichgültigkeit des Tauschwerts über den Gebrauch wieder auf, und im Wahn der internationalen Verschwörung wie der Ortlosigkeit und Unsichtbarkeit derer, die sich verschwören, gleich die ganze abstrakte Bewegung des Kapitals, die keine Grenzen kennt - freilich fetischisiert als abgeleitete Machenschaft der wenigen. Denn wie der Staatsbürger sich ohne den Schutz der allgemeinen Appellationsinstanz, des Staates als Vaterlands, nicht denken kann, so auch nicht sein entäußertes Gegenüber: der Dealer muß, um der strafenden Hand des Allgemeinen zu entkommen, eine noch größere Macht im Rücken haben. So schießen auch Rassismus und der Antisemitismus in nuce, das Dealerressentiment, in der Wahrnehmung gedeihlich zusammen. Erfolgreich hatten die Deutschen sich der Asylantenflut, jener gesichtslosen Naturmasse, die sich fressend, fickend und scheißend über seinen Vorgarten in Rostock oder anderswo herzumachen drohte, mit Pogrom und geschlossenen Grenzen erwehrt. Wer heute noch eindringt, trägt überdeutlich ein Gesicht, stellt dem Volksgenossen in seinen verfemten Naturmerkmalen frech dessen Ohnmacht, sich seiner nicht entledigt zu haben zur Schau - und kann es sich doch bloß leisten, weil er Agent einer anonymen Macht sein muß, eingeschleust von Schlepperbanden und mit dem Auftrag, Drogen zu verchecken. In dem Moment, wo das Opfer des Rassisten als einzelner sichtbar wird, als Schwarzafrikaner im Schanzenpark, wird er zugleich abstrakter, als bloße Maske der namenslosen Verschwörung der Raffgierigen. Der Deutsche, substantiell und pseudokonkret eingebettet in die Schicksalgemeinschaft aus Blut und Wesen, weiß noch im so perhorreszierten wesenshaft Abstrakten, dessen Verbindendes bloß Raffgier ist, seinen alten Feind wiederzuerkennen. Bloß ist die Suche nach diesem Feind prinzipiell so ohne Grenzen, wie es die Bewegung des Kapitals, der er im Besonderen verzerrt habhaft zu werden hofft, nun eben ist; maßlos muß der wertproduktive Staatsbürger, Träger der maßlosen Selbstverwertung des Wertes, im Außen suchen, wo er bloß selbst gemeint sein könnte, wollte er dem ganzen ein Ende setzen. Genau das aber will er nicht.

Who`s the enemy?

Auf dem Titelbild der Focus-Ausgabe 31/97 blitzt den BetrachterInnen der Lauf einer bedrohlich scharf fotografierten Knarre, die von einem verschwommen im Hintergrund stehenden schwarzen Schatten gehalten wird, direkt ins Gesicht. Beschriftet ist dies mit "Gefährliche Ausländer?". Mit einem Fragezeichen, welches die erste Seite der zugehörigen Titelgeschichte direkt wieder zu streichen wußte, denn dort hieß es bei gleichem Motiv: "Verbrecher im Visier". Im folgenden ist dann zu erfahren, daß die "Organisierte Kriminalität" hauptsächlich eine Angelegenheit von Ausländern ist. So ordnet z.B. der Vizepräsident des Bundekriminalamts "Bereiche der Kriminalität bestimmten ethnischen Gruppen zu".

Zwei Wochen später bewirbt sich Gerhard Schröder um den Posten des Mannes hinter der Zielvorrichtung. Ein Interview mit ihm ist folgendermaßen illustriert: Auf einer Doppelseite ist er links glasklar vor einer verschwommenen Zielscheibe für Bogenschützen zu sehen, rechts zielt er kühl, mit Pfeil und Bogen. Wen er da wohl im Visier hat?

Ein Bedrohungsszenario, welches sich von dem, das zur Zeit der Abschaffung des Asylrechts gepflegt wurde, recht weit entfernt hat. Damals wurden Massen vorgeführt, deren pure Existenz das Problem war. Pfeil und Bogen wären niemals die geeignete Waffe zur Abwehr gewesen. Zwar war auch schon die Rede davon, daß AusländerInnen krimineller seien als Deutsche, tragende Säule der "Organisierten Kriminalität" waren sie aber noch nicht.

Seit die Massen aufgehalten oder totgeschlagen werden, der zwecks Rationalisierung des eigenen Hasses versprochene Erfolg, insbesondere mehr Arbeitsplätze und ein sanierter Staatshaushalt, aber nicht eingetreten ist, wähnt der Bürger die Organisierte Kriminalität von ausländischen Banden beherrscht, ethnisch segmentiert. So muß hinter jedem hier anwesenden Nicht-Deutschen eine Schlepperbande stecken, die ihre Kundschaft entweder absichtsvoll nach Deutschland schickt oder sie zumindest für ihre Dienste zahlen läßt. Mit hier erdealtem Geld, versteht sich. Besonders perfide Vertreter ihrer Art nutzen die Kinderliebe des deutschen Volkes schamlos aus, indem sie Kinder, die visumfrei einreisen dürfen, einschleusen, "die im kaum durchschaubaren Beziehungsnetz der Landsleute irgendwie ihr Dasein fristen." (Focus 2/97) Anschließend beantragen sie dann Asyl - "mit Hilfe spezieller Rechtsanwälte".

Als ebenfalls geschickter Schachzug erweist sich die Vaterlandslosigkeit der Organisierten Kriminellen. "'Den werden wir nicht los'" (Spiegel 31/97). "Daß die Abschiebung von Kriegsflüchtlingen [gemeint sind BosnierInnen, Ch.T.] weit leichter fällt als die Ausweisung von Kriminellen, hängt mit dem Rechtsstaat zusammen. Nicht jedes Gesetz ist effektiv." Der Grund für diese Schlußfolgerung: Diverse Drogendealer verraten der Polizei ihren Herkunftsstaat nicht. So u.a. "ein junger Mann aus Afrika", der "im Verdacht" steht, "ein ausgebuffter Rauschgifthändler zu sein".

So treten aus der bedrohlichen Masse Menschen mit schwarzer Hautfarbe als böswillige einzelne erneut ins Blickfeld der RassistInnen. Das abstrakte Feindbild Organisierte Kriminalität, manifestiert sich im Kampf gegen konkrete, einzelne Volksfeinde. "Das Gastrecht mißbrauchen" heißt damit nicht mehr, sich der einheimischen Kultur gegenüber unangepaßt benehmen und in den Vorgarten zu scheißen, sondern anstatt auf die Güte des Gastgebers mit gnadenvoller Unterwerfung zu antworten, diese im Gegenteil böswillig und bewußt auszunutzen.

Wenn schon ein einfacher Asylantrag oder der Besuch eines Kindes ein perfider Trick sein kann und die eigentliche Bedrohung ohnehin unsichtbar ist, kann und wird es jede und jeden treffen, der oder die dem Bürger auffällt. Genau so machen sich Schwarzafrikaner dann auch durch bloßes Herumstehen oder -sitzen im Hamburger Schanzenpark in den Augen der Dealerfeinde zum Dealer und damit zum Opfer von AnwohnerInnen- und Bullenwillkür.

Christoph Teuber

Im Haß auf den Drogenhandel ist noch jene Anstrengung zu spüren, die den Staatsbürger seine gelungene Disziplinierung gekostet hat und die es ihm ermöglicht wie ihn dazu nötigt, im spontanen Antikapitalismus die Herrschaft von Staat und Kapital ins ewige zu prolongieren - der Haß auf die Verführung. Käme ihm der Gebrauch von Drogen nie in den Sinn, wie er es mit Abscheu stets versichert, bräuchte er sich vom Händler nicht beeindrucken zu lassen. Selbstbewußt ließe der suchtresistente Bürger ihn stehen. Stattdessen aber sieht er alle bedroht von dem, was angeblich niemanden locken könne - ahnungslos ins Drogenelend getriebene Schulkinder und Discobesucher, denen nichtsahnend Stoff verabreicht wird, dem sie dann verfallen. Solidarität verspürt er mit dem Junkie, den er für krank und hilflos erklärt und sich ihm darin nicht einmal ganz unähnlich wähnt. Schuld haben nicht die, die die falsche Ware kauften, sondern die, die sie feilboten. Unverblümt spricht er aus, daß er Verantwortung sich und seinen Landsleuten nicht mehr zutraut. Diese haben sie beizeiten an den Staat delegiert, der - vor hundert Jahren noch undenkbar - die Reproduktion der Wertproduktiven zum Zwecke der Produktivitätssteigerung in unmittelbare Regie genommen hat. Die Zurichtung von Stoffwechsel und Vergnügen, von Leib und Seele hält der Staatsbürger inzwischen für unabdingbar, willig unterzeichnet er die Unterwerfung, die ihm im Wechsel Schutz, die Garantie fürs Überleben, gewähren sollen. Die, die auf die staatliche Fürsorge über den Konsum pfeifen und so den Wechsel in Frage stellen, rufen seinen Haß auf den Plan. Sie stehen für den nicht normierbaren Genuß, der als dem subjektiven Belieben anheimgestellter erst seinem Begriff gerecht würde, als Sinnbild des fürs Überleben verfemten menschlichen, also übers bloße Überleben hinausschießenden Lebens. Ein solches soll nur wiederum im Wechsel zu haben zu sein - im Verzicht auf Überleben. Dafür sorgen die Drogenverbote, die aus dem Glücksbringer Heroin zugleich die Killerdroge machen, und so fühlt sich der Bürger mit den Junkies wieder versöhnt. Nur die, die, wie einst im liberalen Traum, aus bloßem Eigeninteresse den anderen das Wohl auf dem Markt bereitstellen, müssen noch bezahlen, da sie, sofern sie nicht konsumieren, den Wechsel nicht zeichnen können. Sie bekommen es von allen Seiten zu spüren, daß auf ihr kurzes Glück langes Elend folgt, ob im Knast oder in Folter, Armut und Verfolgung, in die die Hamburger SPD beispielsweise, wie sie sich auf Wahlkampfplakaten brüstet, sich nicht scheute, 232 jugendliche Intensivdealer" abgzuschieben.

Wem nützt es, wen schützt es?

Der Vorteil des Staatsbürgers bei dem Geschäft besteht in der halbdurchschauten Ideologie. Im Willkürbegriff der ,organisierten Kriminalität" ist die Willkürlichkeit und die Unberechenbarkeit, mit der der Bannfluch der Herrschaft den vereinzelten Einzelnen trifft, ob als Platzverweis, Überwachung, Vertreibung, Abschiebung oder anderen Formen unmittelbarer Ächtung, schon enthalten. Diese Willkür macht sich der loyale Parteigänger der Macht zueigen, gerade weil er weiß oder zumindest ahnt, daß es keinen einsichtigen Grund gäbe, nicht selbst von ihr getroffen zu werden.

Die Umkehrung der Unschuldsvermutung, wie sie in der Praxis der präventiven Verbrechensbekämpfung gegeben ist, und die anschließende Sortierung in gefährliche und ungefährliche Einzelne nach Wahrscheinlichkeitskriterien spiegeln bloß eine reale gesellschaftliche Bewegung wieder, die sich notwendig und unaufhörlich Bahn bricht: die Herauskürzung der menschlichen Arbeit aus der Produktion. Im Kapital ist ein jeder dazu bestimmt als Ware Arbeitskraft zu leben; zugleich aber tritt in der Produktion das Natursubstrat der Ware Arbeitskraft, d.h. die Notwendigkeit ihrer Reproduktion, als lästiger Kostenfaktor, als Schranke jener Verwertung hervor. Diese Reproduktion in sichere Regie, ob per Sozialstaat oder eben auch per Drogenverbot zu übernehmen, hatte einst der Staat übernommen. Wenn aber die industrielle Reservearmee unaufhaltsam wachsen muß, weil ihre Arbeit dem Kapital zu kostenträchtig wird, erscheinen die Träger der Arbeitskraft nicht mehr bloß als der Möglichkeit nach zu aktualisierende, sondern ebenso gut und mit gleichem Recht als etwas, das den Betrieb der Arbeitenden stören könnte. Tatsächlich aus der Verwertung ausgespieen, sind die bloß noch zu Reproduzierenden, die dem Staat da aufgeladen werden, erst recht reduziert auf Natur - die jener dann als Grund für die nicht stattfindende Verwertung hypostasieren kann. So mutieren Akzidenzien wie Siechtum und Hautfarbe, Vorlieben und Freundeskreise zum Signal an die Herrschaft, nicht bloß einen Risikofaktor darzustellen, sondern auch noch selbst schuld daran zu sein. Als wesentliche Eigenschaft ihrer Träger gesetzt, wird aber diese Setzung im blinden Vollzug gesellschaftlich objektiviert, so daß der Wahn seine eigene Legitimation nachträglich erschafft und seine Unabdingbarkeit zur Reproduktion des Unwesens erweist. Der bettelnde Krüppel verscheucht, einmal stigmatisiert, tatsächlich die Kunden, der Raucher wird vom zukünftigen Arbeitgeber scheel angesehen, und wer anläßlich eines Einstellungstests beim Drugscreening durchgefallen ist, war wahrlich trottelig. Den Flüchtlingen schließlich, in der Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben eingewandert, aber mit der Erfahrung, wie (nicht sonderlich wohlgelittene) Haustiere behandelt, geschlagen nämlich, worden zu sein, bleibt angesichts des Rassismus kaum etwas anderes übrig außer als Kriminelle in den gefährlichsten Jobs zu operieren, wollen sie nicht auf Lebensmittelkarten angewiesen sein. Die Gemeinschaft der Ethnifizierten finden in ihrem Ausschlußkriterium zumal noch den positiven Grund, einander bei illegalen Machenschaften, die als vertragsförmige keine Deckung durchs staatliche Gewaltmonopol genießen und damit hinfällig würden, mehr zu vertrauen als anderen. Sichtbar dabei werdend, als Straßendealer beispielsweise, aber bedeuten sie wiederum dem Volksgenossen, wie berechtigt sein Haß war und wie notwendig die Fortsetzung der begonnenen Exklusion der Fremden aus dem staatlichen Schutz sein muß.

Die Weigerung zur Reflexion, die Vollstreckung von Urteilen, deren Grund seine pathische Projektion erst möglich gemacht hat, speist sich aber aus der Angst des Staatsbürgers. Da es für die Exklusion bestimmter Individuen keinen vernünftigen Grund gibt, so gibt es auch keinen, daß sie vor ihm Halt machen sollte. Tagtäglich erfährt er seine eigene Nichtigkeit und seine Überflüssigkeit. Als Individuen sind die Subjekte von Staat und Kapital, was ihre Fähigkeit, die Welt zu ihrem Zwecke einzurichten, betrifft, reduziert auf den Status von Kindern und Greisen, von Unmündigen, die durch die Gnade der Herrschaft bloß noch existieren. Gerade an den Orten, wo des Staatsbürgers Sicherheitswahn am meisten tobt, in den Einkaufspassagen und Freßmeilen in Hauptbahnhöfen, ist er denen, welche ihn als Gesocks stören, objektiv am nähesten. Die Selbstreflexivität jenes Warenspektakels, welches sich eben darin schon hermetisch gegen jeden menschlichen Eingriff abriegelt, daß nicht die einzelne Ware, die feilgeboten wird, sondern gleich ihre ornamentale Zurschaustellung als ganzes den Reiz der Orte ausmachen soll, tritt dem Käufer als fremde Macht, als unerklärliches Phänomen gegenüber (dessen Ursprung, die menschliche Arbeit, die in der Ware, sobald sie zum Markte kommt, ausgelöscht ist, er schon gar nicht erkennen kann). Er selbst ist klein und machtlos und darf es als Privileg empfinden, hier bloß zu verweilen; etwas, was er den anderen nicht gönnen darf, um sich darin mit der Macht, die die Einkaufspassage über ihn ausübt, wieder identifizieren zu dürfen. Ähnlich ergeht es ihm, wenn es ums Ganze geht. Da es ihm wie ein Rätsel erscheinen muß, warum er unbehelligt weiterleben darf, eben weil es in der gesellschaftlichen Objektivität, in der es auf ihn als einzelnen nicht ankommt, keinen Grund gibt, warum die Herrschaft ihm Schutz gewähren sollte, ob Arbeitsplatz oder Stütze, tut er alles, sie quasi magisch zu befrieden. Er präsentiert sich stets und ständig als guter wertproduktiver Staatsbürger, als guter Deutscher also, der den Anforderungen, die an ihn gestellt werden oder noch gestellt werden könnten, immer schon vorab erfüllt. Daher ist der Zerfall des Bewußtseins der gesellschaftlichen Realität immer einen Schritt voraus, und doch erahnt der Staatsbürger nur instinktiv, was wohl folgen wird. So hofft er, die zunächst bloß imaginär vollzogene Identifikation mit der Macht, d.h. mit der Bewegung des kapitalen Ganzen, in eine reale Verbrüderung zu verwandeln, um der nun repersonifizierten Herrschaft, die in diesem Prozeß der unmittelbaren Verfügungsgewalt über die nichtautonomen Einzelnen tatsächlich wieder persönlicher wird, genug Anhaltspunkte dafür zu bieten, daß sie auf ihn zählen kann. Er bejubelt die Abstrafung der anderen in der Hoffnung, die Hand, die ihn füttert, bloß die anderen schlagen zu sehen; er bekämpft die erfundenen multinationalen Großbanden Seite an Seite mit Europol, weil er selbst zu der ganz realen Bande gehören will, die im nun supranational werdenden Staatsapparat entsteht.

Lars Quadfasel

Anmerkungen :

Verwendete Literatur & nicht einzeln gekennzeichnete Zitate aus:

Beate Leuthardt ,"Festung Europa", Zürich 1995

Ingo Malcher, ,'Verhaften Sie die üblichen Verdächtigen'", in : JungdemokratInnen / Junge Linke (Hg.), ,Keine Macht ohne Drogen", Berlin 1997 (JD/JL, Chausseestr. 8, 10115 Berlin)

Oliver Tolmein, ,Grenzenlos sicher", konkret 2/94

Henner Hess, ,Desorganisierte Kriminalität", Kritische Justiz 3/92

Junge Linke, ,Hoch die... nieder mit...", Schwerpunkt Drogen, 1/97

Lambert Heller, ,Der Knast - das organisierte Verbrechen der bürgerlichen Gesellschaft", herausgegeben von JD / JL, Berlin 1997

Wolfgang Pohrt, ,Brothers in crime", Berlin 1997

Guy Debord, ,Die Gesellschaft des Spektakels", Berlin 1995

und natürlich Horkheimer / Adorno, ,Thesen zum Antisemitismus" sowie Postones ,Antisemitismus & Nationalsozialismus" <<<<< Diesen Text gibt es als Downloaddatei in der LINKSKURVE

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