Herbert Claas
BdWi-Gründung im Jahre 1968
Eine 68er Gründung?
Quelle:
www.bdwi.org

Hochverehrte Damen und Herren! Ein Bund demokratischer Wissenschafter hat sich am 26. Oktober 1968 in Marburg konstituiert. Ihm gehören als Gründungsmitglieder Hochschullehrer aus 23 Hochschulstädten der Bundesrepublik und aus Westberlin, wissenschaftliche Mitarbeiter sowie einige außerhalb der Universität wissenschaftlich Tätige an.

So hebt Text des »Informationsblatt Nr. 1« des BdWi an, - auch mit dieser Anrede, auch ohne den verniedlichenden Buchstaben l in dem Wort Wissenschafter, als gelte es, sich zwischen den Konnotationen von Sportler und Gewerkschafter zu entscheiden. Weiter wird berichtet, ein Beschluß über die Aufgaben des Bundes sei gefaßt, ein neunköpfiger Vorstand gewählt (Werner Hofmann, Walter Jens, Wolfgang Klafki, Hans Jörg Sandkühler, Wolfgang Abendroth, Jürgen Habermas, Rafael de la Vega, Heinrich Düker sowie Herbert Claas als Sekretär.) Dann: aufrichtiger Dank, besondere Verbundenheit, lebhafte Bitte, Sympathisanten um sich scharen und Wir wollen sofort beginnen.

Der BdWi ist also 1968 gegründet worden, aber: war er auch eine 68er Gründung? Erhob er emanzipatorische Forderungen zur Umgestaltung der überkommenen Ordinarienuniversität oder beflügelten ihn gar Machtphantasien, den Experimemtierraum der Hochschulrevolte auf die gesamte Gesellschaft zu projezieren? Die Vorgeschichte, das politische Umfeld, die Aufgabenformulierung, die Träger- und Adressatenkreise können da Auskunft geben.

Werner Hofmann hatte am 12. Juli 1968 eine Vorbereitungsgruppe zusammengebracht unter Hinweis auf zwei Erscheinungen, die seine Gründungsanregung veranlaßt hätten, nämlich:

1. die verfassungsändernden Notstandsgesetze, von der Großen Koalition im Mai verabschiedet, belastend für das öffentliche Leben,

2. die in Vorbereitung befindliche Hessische Hochschulgesetzgebung, institutioneller Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre. - Gleichzeitig befehden sich, blind für die gemeinsame Gefahr, die Gruppen der Universitätsangehörigen weiter. Das Marburger Manifest hat eine ernstzunehmende Zahl von Unterschriften im Lande erhalten.

Daran schließt die Formulierung von Aufgaben an, die sich folgendermaßen substantivieren: Auftreten gegen, Warnung vor, Eintreten für, Herstellung, Befriedigung, gegenseitiger Schutz gegenüber von außen, nämlich:

 

1) Das Auftreten gegen den Gebrauch von Notstandsbefugnissen in einem der Demokratisierung des öffentlichen Lebens abträglichen Sinn; die Warnung vor allen Tendenzen zu einer Entwertung des parlamentarischen Verfassungsstaates und vor den Kräften des Rechtsradikalismus; das Eintreten für eine Erweiterung der Formen von Öffentlichkeit und Kontrolle in unserem staatlichen und gesellschaftlichen Leben.

2) Das Auftreten gegen alle Neigungen, unsere Hochschulen außerwissenschaftlichen Einflüssen zu unterwerfen; Herstellung universitärer Öffentlichkeit und Befriedung des Hochschulkonflikts im Sinne einer ehrlichen Zusammenarbeit aller Gruppen in der Selbstverwaltung von Forschung und Lehre.

3) Gegenseitiger Schutz aller Hochschulangehörigen gegenüber ungerechfertigten Angriffen und Maßnahmen von außen.

Diese Aufgabenstellungen folgen aus Werner Hofmanns Grundüberzeugung, daß der Universitätskonflikt vom gesellschaftlichen Grundwiderspruch doch sehr abgeleitet und deshalb politisch eigentlich marginal sei. In Wahrheit rieben sich mit den Studenten und Professoren zwei Gruppen einer insgesamt sinkenden kleinbürgerlichen Schicht gegenseitig auf, vergleichbar bäuerlichen und gewerblichen Maschinenstürmern des frühen Industriekapitalismus. Analogien mit der Arbeitswelt, mit dem Widerspruch von Lohnarbeit und Kapital, mit Kampfformen wie Streik, Aussperrung und Enteignung, stünden den Anghörigen des Zuschußgebildes Universität, das sich aus Leistungen speise, die außerhalb seiner erbracht würden, nicht zu. Den Hauptgegner hätten diese revolutionären Poseure in unserer Gesellschaft überhaupt noch nicht ausfindig gemacht: die NPD als Speerspitze von Kräften, die fortlaufend neue bösartige Pläne ausheckten. In einem Brief an Georg Lukács vom 7. März 1969 steht deutlicher als im Gründungsaufruf, welche disziplinierende Funktion Hofmann dem BdWi im Universitätskonflikt zudachte: Auch bin ich Vorsitzender eines kürzlich gebildeten ‚Bundes demokratischer Wissenschafter‘, der in der gegenwärtigen Situation sehr notwendig ist; besteht doch auch bei uns die Gefahr, daß an den Universitäten anarchistische Kräfte – und über die innere Beziehung zwischen sich selbt überlassenen bürgerlichen Intellektuellen – Anarchismus bedarf es zwischen uns wohl keines Wortes – direkt den faschistischen Kräften zuarbeiten, die bei uns keineswegs in der Opposition stehen. (Ist der Sozialismus zu retten? Briefwechsel zwischen Georg Lukács und Werner Hofmann, hrsgg. von György Iván Mezei, mit einem Vorwort von József Bayer, Budapest 1991, S. 70)

Die Notstandsgesetzgebung als faschistischer Vorstoß, darin sah Hofmann die Gefahr, die vom Zentrum gesellschaftlicher Herrschaft ausging und der zu begegnen den Wissenschaftern wohl anstünde. Ihm selber war in gespenstischer Weise seit der Gründung der beiden deutschen Staaten verwehrt gewesen, seine Vorstellung vom politischen Eingreifen des Wissenschafters zu betätigen. Dem Faschismus mit knapper Not entronnen, hatte er sich in der DDR gestattet, die sozialistische Entwicklung ihrer Gesellschaft zu bezweifeln, in der BRD den restaurierten Kapitalismus bei Namen genannt. In der BRD des Wiederaufbaus, der Wiederbewaffnung, des KPD-Verbots und der Gewerkschaftsgängelung und -selbstunterwerfung wurde Werner Hofmann als Autor der WISO - Korrespondenz für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1957/58 in den Landesverratsprozeß gegen derer Herausgeber Viktor Agartz gezogen. Wie Wolfgang Abendroth, Leo Kofler und Theo Pirker hatte er von der Bundesanwaltschaft inkriminierte Artikel geschrieben. Die Folge für den Privatdozenten Werner Hofmann ist schwerlich zu überschätzen. In einer Bemerkung über den Intellektuellen alten Stils, der samt der Aufklärung und ihrer Wissenschaftsgläubigkeit vom modernen Irrationalismus beiseite geschoben worden sei, klingt die persönliche Verletzung nach: Der um der Erkenntnis willen Forschende muß heute wissen, daß er aus der Gesellschaft verwiesen ist, und er hat das Opfer seiner Sozialität im Bewußtsein der Unvermeidlichkeit zu bringen. (Gesellschaftslehre als Ordnungsmacht, S. 139) Die beiden deutschen politischen Territorien zerstörter Vernunft verboten ihm jeden Anknüpfungspunkt für politische Praxis.

Als er 1966 nach Marburg berufen wurde, endete das Moratorium. Der Stellenantritt fiel zusammen mit der ersten auffälligen ökonomischen Krise der BRD 1966/67, mit dem steuernden Zugriff des Staates in Gestalt der Großen Koalition und der Anpassung seines Machtinstrumentariums an die gewachsenen Aufgaben durch verfassungsändernde Notstandsvollmachten und Maßnahmegesetze. Erstmals traten wieder demokratische Gegenkräfte sichtbar hervor, formulierten und praktizierten insbesondere die studierende und Gewerkschaftsjugend radikale Gesellschaftskritik. Die Bewegung gegen die Notstandsgesetze setzte ein. In einem – in der Adenauer-Ära nach den Göttinger 18 erstmaligen - Versuch ungebetener kollektiver Politikberatung hatte sich auf Initiative seines Marburger Kollegen Heinz Maus im gleichen Jahre 1966 die unerwartet große Anzahl von 433 ordentlichen deutschen Professoren an die Gewerkschaften gewandt mit dem Appell, die Verfassung zu schützen.

In den nur drei Jahren der verbleibenden Lebenszeit arbeitete Werner Hofmann im Arbeitsausschuß des Kuratoriums Notstand der Demokratie, ergriff die Initiative für die Treffen des Gießener Kreises, aus dem das Wahlbündnis Aktion Demokratischer Fortschritt (ADF) für die Bundestagswahl 1969 hervorging, und gründete den BdWi.

 

Die politische Konzeption, die alle Aktivitäten bündelte, lautete mit einem Wort: Produzentenmacht, wohlgemerkt nicht: Arbeitermacht, auch nicht: Volksfront, und sie ist bestrebt, dem „werktätigenVolk" als ganzem in seinem vereinheitlichten Arbeitsmarktschicksal politische Stimme zu geben. Der Weg zur Teilhabe an der politischen Macht habe die Alternative „Sozialreform oder Revolution" hinter sich gelassen. Auch um Reformen müsse offensiv gekämpft werden, dabei entwickelten sich die eigenen Kräfte, erweitere sich der Aktionsspielraum und würden neue Zustände erreichbar, wie sie in der vorgreifenden Utopie der herrschaftsfreien Gesellschaft imaginiert seien. Die Formen des revolutionären Weges zur Macht der fortschrittlichen Kräfte seien von jeher eine Frage der Umstände gewesen, nicht des Prinzips selber. Diese Umstände in der BRD legten dringend nahe, den politischen Freiheitsraum zu verteidigen, den die parlamentarische Ordnung biete. In ihrem Rahmen finde sich das Bündnis gegen den herrschenden Teil der Gesellschaft, der die unbequeme parlamentarische Öffentlichkeit mit Notstandsgesetzen domestizieren wolle.

Dieses politische und persönliche Umfeld ist in Erinnerung gerufen worden, um die spezifische Ungleichzeitigkeit der BdWi-Gründung plausibel zu machen, die doch eher eine rückwärtige Absicherung besorgen soll für ein Gesamtprojekt der vergegenständlichten Wissenschaft, das Hofmann selber (im Motto von „Universität – Ideologie – Gesellschaft") mit Hegel dimensioniert: Ist erst das Reich der Vorstellung revolutioniert, so hält die Wirklichkeit nicht aus.

Die Krisenhaftigkeit der Universität wird dabei nicht verleugnet, doch wie die Dinge liegen, ist sie dem Substanzverlust einer allseitig dienstbaren Wissenschaft geschuldet, dem nur mit einer Selbsterneuerung der Wissenschaft begegnet werden kann. Fragen sollen von der Gesellschaft an sie gestellt werden, nicht Aufträge erteilt, weshalb die organisatorischen Reformgesetze nur den Krisenzustand verschärfen. Wir brauchen das fundierte Gespräch, die Auflösung des starren Gegenüber von Gebenden und Nehmenden im Hörsaal, die Wiederbegegnung am wissenschaftlichen Werkstück-, die Wiederbegegnung von Menschen, die um ihre gemeinsame Wissenschaftsbedürftigkeit, um ihre gemeinsame geistige Not wissen („Zur Soziologie der Studentenrevolte", in: Abschied vom Bürgertum, Ffm. 1970, S.90).

In Fragen der internen Hochschulorganisation ist die BdWi-Gründung so unspezifisch und uninteressiert, daß es nicht verwundert, wenn Unterzeichner des Marburger Manifestes sich angesprochen fühlten . (Wer sich nicht erinnert: Die originäre Ordinarien-Initiative der Assyrologen, Keilschriftforscher und Spezialisten für bayerische Papstgeschichte, die sich als Opfer der bevorstehenden Kulturrevolution preisgegeben sahen, April 1968.) Wichtiger als diese Irritation wurde der Interessenausgleich zwischen den Gründern selber. Ich nenne zwei Beispiele.

1. Vor allem Gießener Kollegen äußern Bedenken bezüglich der demokratischen Prägung der innerverbandlichen Willensbildung. Sie werden auf der Gründungssitzung ausgeräumt durch eine Stärkung der örtlichen Sektionen im Hinblick auf selbständige Tätigkeit. Die peinliche Befriedung des Hochschulkonflikts, die eher die Vorstellung von der harten Hand des Landvogtes evozierte als die von aushandelnder Konsensbildung, verschwindet zugunsten der Förderung der demokratischen Mitwirkung aller Mitglieder der Hochschule in der Selbstverwaltung von Forschung und Lehre.

2. Auf der Jahresmitgliederversammlung im Oktober 1969, ein Jahr nach der Gründung, wird der Gedanke, einen höheren Grad der Verbindlichkeit der Mitgliedschaft durch die Benennung als sozialistische Wissenschaftlervereinigung zu erreichen, von der Mehrheit der Diskussionsredner verworfen und vom Vorsitzenden in der ersten Niederschrift des Protokolls gänzlich getilgt. Dabei konvergiert formal, nicht in der vorgeschlagenen sozialistischen Orientierung, diese Vorstellung einer politischen Profilierung des Bundes ausgerechnet mit der Lieblingsidee von Jürgen Habermas, die am wenigsten organisierte und auch bisher am wenigsten organisationswillige Gruppe an den Universitäten, die Professoren, politischer Handlungsfähigkeit näherzubringen. Er erhoffte sich mit den in den Hochschulgesetzen vorgesehenen Selbstverwaltungsorganen der Gruppenuniversität den institutionellen Zwang zu hochschulpolitischer Fraktionsbildung, zuerst in den Gruppen, dann die Gruppengrenzen überspringend.

Umgekehrt setzte Hofmann in die Mitarbeit von Habermas zumindest zeitweilig die Hoffnung, Verbindung zur Hessischen Landespolitik zu halten und hegte insofern die Illusion vom Philosophen hinter dem Fürstenthron. Sie irrten sich beide. Habermas insofern, als der von ihm gemeinsam mit von Friedeburg, Denninger und Wiethölter verfaßte Entwurf zu einem Landeshochschulgesetz im verabschiedeten Gesetz nur noch in terminologischen Anklängen wiederzufinden war und auch von einer progressiven Hochschullehrerfraktion im Konzil/Konvent nicht zu retten gewesen wäre. Hofmann, weil die Mitarbeit in der ADF ihn für die SPD wie für die antiautoritäre Linke zum outcast stempelte. Im „Informationsblatt Nr. 6" vom Juni 1969 heißt es unter einem offenen Brief des BdWi zu dem Entwurf eines neuen Universitätsgesetzes für das Land Hessen, der sich scharf ablehnend äußert, in einer Nachbemerkung: Herr Kollege Habermas hat sich zum Inhalt dieses Schreibens verständlicherweise zurückhaltend geäußert, da er selbst an Vorschlägen zu einem neuen Universitätsgesetz für Hessen beteiligt war. Wie wenig die kommunikative Gestaltungsabsicht des Frankfurters und das emphatische Selbstreinigungspostulat des Marburgers in eins zu bringen waren, mußte schon dem Leser von Helmut Ridders Gutachten zum Referentenentwurf eines neuen HHG im „Informationsblatt Nr. 3" vom Dezember 1968 deutlich werden. Fremdbestimmung lautet die Diagnose. Die drei heute zu gegenseitiger Frontbildung neigenden Gruppen der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studenten - übrigens eine gesellschaftlich sinnlose, a-historische, auf vordergründige Polemiken zurückgehende und das politische Geschäft wissenschaftsferner Kräfte besorgende teleologische »Stände«Bildung in der Universität - werden unter diesen Umständen sorgfältig überlegen müssen, wo ihre wissenschaftsbezogenen gemeinsamen Aufgaben und Interessen liegen und wo der Einsatz ihrer Kräfte seinen Schwerpunkt zu finden hat. Zur Illustration der Unbewußtheit der Beteiligten folgt mit Ridderscher Sprachlust das verschlungene Doppelbild: vom Weltgeist, der ein Schlangenei befruchtet und dabei vom Austräger in der Regel genausowenig erkannt wird wie Zeus im goldenen Regen.

Auf die selbstgestellte Frage: War der BdWi eine 68er Gründung? habe ich einige Spuren aufgenommen, die zumindest beim Erfinder des Bundes eher Max Weberschen Geist erkennen lassen als die zur gleichen Zeit von den Studierenden wiederentdeckten Imperative der Rätedemokratie. Aber: Die Wissenschaft gibt programmatisch ihre Indifferenz gegenüber den Lebensmächten auf, sie greift zu Wertungen, weil nach ihr selber gegriffen wird. Es ist wahr: Der Träger dieses Wissenschaftsethos ist die persönliche Autorität des Gelehrten, und die dazugehörige Politikform ist die Verlautbarung, der Offene Brief, die Presseerklärung. Ein Werbezettel des BdWi, auf fünfmonatige Verbandstätigkeit zurückblickend, nennt alleine elf davon.

Werner Hofmanns Hochschätzung vom Lehrstuhlinhaber als personifizierter Wissenschaft, verbunden mit der verlautbarenden Politikform, kam zu spät, um nicht antiautoritären Protest auf sich zu ziehen. Mit seinem Verständnis von der Hilfsfunktion der Wissenschaft vermittels vorausweisender Inhalte der Gesellschaftslehre kam er zu früh, um von den Studenten und Kollegen nicht allein gelassen zu werden bei seinen politischen Anstrengungen über den Bereich der Hochschule hinaus. Nach seinem Tod im November 1969 gab es niemanden, der diese Arbeit fortgesetzt hätte oder sie in dieser Weise fortgesetzt hätte.

Seine Befürchtungen bezüglich des Verfalls bürgerlicher Rechtsstaatlichkeit mußten noch in einem entscheidenden Punkt eintreffen, ehe das Konzept des wissenschaftspolitischen Verbandes wieder auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Der Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder vom Februar 1972 zur Überprüfung der Verfassungstreue der Bewerber und Angehörigen des Öffentlichen Dienstes, der jahrelange Berufsverbotswellen auslöste, ließ nach allen Gegenmitteln greifen, auch nach den schwächsten, auch nach dem BdWi im Karteikasten.

Seine Revitalisierung hat ihm Prügel eingetragen von vielen Kollegen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die deren Profilierung als Bildungsgewerkschaft respektlos mißachtet sahen, von Kollegen der Bundesassistentenkonferenz (BAK), der damals noch virulenten, im Übergang zur SPD befindlichen hochschulpolitischen Konzeptschmiede, und auch von dem halben Dutzend sozialdemokratischer Universitätspräsidenten, die ihre Partei als Träger organisierter Reformpolitik konkurrenzlos erscheinen lassen wollten. Die Wiederbelebung im Juli 1972 konnte gelingen, auch unter dem Druck der Widerstände, weil das Konzept der Gründer von 68 sich öffnen ließ für die Impulse der damals jüngstvergangenen Studentenbewegung, dann einige Jahre später für das Problem, daß die Gesellschaften ihre Naturbasis zerstören. Wie zuerst »68« den BdWi eingeholt hat, so holte ihn in den 80ern die Frauen-, Friedens- und Ökologiebewegung ein. Der Verband hat sich dabei Geschichte zugelegt und Orientierungspunkte für die zukünftigen Kurskorrekturen.